Kreuzlingen TG: Senior soll 100'000 Franken abheben – Polizei vereitelt Betrug
Die Kantonspolizei Thurgau konnte am Freitag in Kreuzlingen eine Geldübergabe an falsche Polizisten verhindern.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei laufen.
Am Freitag meldete sich kurz nach 12.30 Uhr eine Angehörige eines älteren Ehepaars bei der Kantonalen Notrufzentrale. Sie äusserte Bedenken bezüglich einer Abholung von mehreren hunderttausend Franken bei einer Bankfiliale in Kreuzlingen.
Einsatzkräfte der Kantonspolizei Thurgau begaben sich unverzüglich zur Bankfiliale.
Dort trafen sie das Ehepaar an und konnten nach einem aufklärenden Gespräch den Bezug des Bargeldes verhindern.
Die bisherigen Ermittlungen ergaben, dass der 81-jährige Ehemann einige Tage zuvor von einem Unbekannten, der sich als Polizist des deutschen Bundeskriminalamtes ausgab, telefonisch kontaktiert worden war.
Dieser gab an, es werde gegen Banken ermittelt, das Vermögen des Ehepaars sei in Gefahr und ihre Kreditkarten seien gehackt worden. Der Mann wurde angewiesen, mit niemandem darüber zu sprechen, um die angeblich laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden.
Er wurde aufgefordert, Bargeld abzuheben und zur angeblich sicheren Aufbewahrung dem Bundeskriminalamt zu übergeben.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft sind noch nicht abgeschlossen.
Verhaltensempfehlungen der Kantonspolizei Thurgau:
- Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen. Echte Polizistinnen und Polizisten verlangen niemals die Übergabe von Geld oder Wertsachen.
- Überprüfen Sie, ob es sich um einen echten Polizisten handelt. Wie?
- Beenden Sie das Gespräch (Hörer auflegen!).
- Rufen Sie die Notrufnummer 117 an.
- Erklären Sie die Situation und fragen Sie die Polizistin oder den Polizisten der Kantonalen Notrufzentrale, ob ein Polizist tatsächlich mit Ihnen Kontakt aufgenommen hat, oder es sich bei der Person vor Ihrer Haustür tatsächlich um einen Polizisten handelt.
- Lassen Sie sich nicht durch Telefonnummern auf Ihrem Telefondisplay in die Irre führen. Es ist technisch einfach möglich, die Nummer des Anrufenden zu verändern.
- Im Telefonbuch (auch online) ist vielfach der volle Name der Geschädigten zu finden. Wenn dieser auf eine ältere und allenfalls alleinstehende Person hindeutet, ist das für die Betrüger interessant. Überlegen Sie, ob für Sie auch eine Abkürzung (beispielsweise „E. Muster“ anstatt „Elisabeth Muster“) möglich wäre oder lassen Sie den Eintrag ganz löschen.
- Machen Sie ältere Personen in der Verwandtschaft oder in ihrem Bekanntenkreis auf diese Betrugsmasche aufmerksam.
Mehr Präventionstipps und Infos gibt es auch auf der Website www.telefonbetrug.ch der Kantonspolizei Zürich.
Quelle: Kantonspolizei Thurgau
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Thurgau