Schweiz: Falsche Goldminen-Investments per E-Mail – Polizei warnt vor Betrug

Immer häufiger erhalten Privatpersonen E‑Mails mit vermeintlich lukrativen Angeboten, um einfach und sicher in Gold zu investieren.

In Zeiten von Kryptowährungen wirkt Gold für viele wie eine attraktive, physische Alternative.

Die Betrugsmasche

Die Absender der E‑Mails geben sich als Betreiber von Goldminen in Afrika aus, angeblich mit einem Überfluss an Rohgold, welche nun internationale Investoren suchen. Anders als bei klassischen «Gewinn-Scams» ist der Text weniger plump formuliert: Es geht nicht um ein Erbe eines Prinzen, sondern um die Möglichkeit, aktiv in die Goldförderung zu investieren oder selbst Goldbarren oder Nuggets zu erwerben.

Beispiele von Fake-E-Mails




Teilweise wird das Angebot mit vermeintlichen Videos oder Links zu echten Webseiten versehen, um Seriosität zu suggerieren.

Doch die Absender stehen in keinem Zusammenhang mit der Goldindustrie oder stammen oft nicht einmal aus dem genannten Land.



Ziel ist es, Betroffene zu wiederholten Geldüberweisungen zu bewegen. Zunächst soll ein Betrag bezahlt werden, um angeblich die «Förderung des Goldes» zu ermöglichen. Danach folgen weitere Forderungen, etwa für Transport, Genehmigungen oder angebliche Steuern. Wer nicht zahlt, wird unter Druck gesetzt – zum Beispiel mit der Androhung rechtlicher Schritte oder dem angeblichen Verlust des Investments.

Was soll ich tun

  • Leiten Sie verdächtige E-Mails mit vermeintlichen Investitionsangeboten an Cybercrimepolice.ch weiter.
  • Antworten Sie nicht auf solche Nachrichten und überweisen Sie kein Geld – auch nicht für angebliche Transport-, Steuer- oder Bearbeitungsgebühren.
  • Klicken Sie keine Links an und laden Sie keine Anhänge herunter – sie könnten Schadsoftware enthalten oder auf gefälschte Webseiten führen.
  • Geben Sie keine persönlichen oder finanziellen Daten preis, wenn Sie die Echtheit des Angebots nicht zweifelsfrei überprüfen können.

Ich habe meine Daten preisgegeben

  • Nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrem Finanzinstitut auf und klären Sie, ob die getätigte Transaktion rückgängig gemacht oder blockiert werden kann.
  • Begeben Sie sich nach telefonischer Voranmeldung zu Ihrer örtlichen Polizeistelle der Kantonspolizei und erstatten Sie Anzeige.

 

Quelle: Cybercrime Police
Bildquelle: Cybercrime Police

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