Fernmeldeüberwachung – Straftäter sollen sich nicht entziehen können
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. März 2017 die Vernehmlassung zu den Ausführungsverordnungen zum totalrevidierten Bundesgesetz vom 18. März 2016 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) eröffnet.
Wie schon beim Gesetz ist auch bei den ausführenden Verordnungen das Hauptziel, dass sich Straftäter nicht durch die Verwendung neuer Kommunikationstechnologien dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entziehen können.
In den letzten Jahren brachten technologische Fortschritte im Telekommunikationsbereich den Benutzerinnen und Benutzern immer mehr Interaktionsmöglichkeiten. Diese werden auch genutzt, um Straftaten zu begehen.
Um den Strafverfolgungsbehörden Instrumente zu geben, mit denen sie auch Straftaten aufklären können, die unter Verwendung neuer Technologien begangen werden, haben Bundesrat und Parlament das BÜPF revidiert. Nachdem kein Referendum dagegen zustande kam, soll dieses Gesetz Anfang 2018 in Kraft treten. Nun werden die Ausführungsbestimmungen zum BÜPF an die neue Gesetzeslage angepasst, damit sie gleichzeitig mit dem revidierten Gesetz in Kraft treten können: Die bestehenden zwei Verordnungen werden revidiert, drei neue werden geschaffen.
Damit werden namentlich die neuen Aufgaben des Dienstes für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Dienst ÜPF) konkretisiert. Auch die Pflichten der Anbieterinnen werden geregelt. Sie sollen gegenüber heute entlastet werden. Die Vorlage beinhaltet weiter eine Erhöhung der Gebühren und eine neue transparente Verordnung über das Verarbeitungssystem des Dienstes ÜPF.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 29. Juni 2017. Die fünf Ausführungsverordnungen sollen dann gleichzeitig mit dem totalrevidierten Bundesgesetz Anfang 2018 in Kraft treten. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit das genaue Datum festlegen.
Quelle: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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