Stralsund, MV: 81 Einsatzkräfte kontrollieren Betriebe im Gastgewerbe
von Polizei.news Redaktion Deutschland Mecklenburg-Vorpommern Polizeinews Regionen
Am vergangenen Freitag (19.09.2025) hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt.
Ziel der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.
Das Hauptzollamt Stralsund beteiligte sich an der Kontrolle mit 81 Einsatzkräften. Begleitet wurden sie von der Landesfinanzverwaltung, den Gewerbeämtern, Ausländerbehörden und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Bei 113 Personenbefragungen zu den Beschäftigungsverhältnissen stießen sie auf Unregelmäßigkeiten, die weitere Prüfungen erfordern:
- In 8 Fällen bestehen Anhaltspunkte auf Mindestlohnverstöße
- In 11 Sachverhalten liegt der Verdacht auf illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften vor –
- In 4 Fällen gehen die Zöllner dem Verdacht auf Leistungsmissbrauch nach
- In 11 Fällen liegen Anhaltspunkte auf Beitragsvorenthaltung gem. § 266a StGB vor.
In einem Gastronomiebetrieb im Landkreis Rostock trafen die Beschäftigten des Zolls auf einen wenig kooperativen Beteiligten, der mit persönlichen Beleidigungen und verbalen Bedrohungen gegenüber den Einsatzkräften auffiel.
Die Kontrolle konnte dennoch ordnungsgemäß von der FKS durchgeführt werden.
An die durchgeführten Kontrollen schließen sich nun umfangreiche Nachprüfungen an, bei denen die Zöllnerinnen und Zöllner die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie.
Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.
Quelle: Hauptzollamt Stralsund
Bildquelle: Hauptzollamt Stralsund