Bundesanwaltschaft: 2016 im Zeichen von Wirtschaftskriminalität und Terrorismus
Das Jahr 2016 der Bundesanwaltschaft war geprägt von grossen Verfahrenskomplexen im Bereich der internationalen Wirtschaftskriminalität, Verfahren im Bereich des dschihadistisch motivierten Terrorismus sowie von der Umsetzung der Strategie der BA für die Amtsperiode 2016 – 2019.
Schwerpunkte in administrativer Hinsicht bildeten die Anpassung der Organisation der BA an die Strategie und die Schaffung neuer Governancestrukturen. Ausserdem war die BA eingespannt in die beiden Länderexamen der GRECO (Groupe d’états contre la corruption) und der GAFI (Groupe d’Action financière).
Auch im Berichtsjahr nahm der Kampf gegen dschihadistisch geprägten Terrorismus viele Ressourcen in Anspruch. Im Frühjahr 2016 verurteilte das Bundesstrafgericht drei irakische Staatsangehörigkeit unter anderem wegen der Beteiligung an resp. in einem Fall der Unterstützung einer kriminellen Organisation und verschiedener Verstösse gegen das Ausländergesetz.
Die BA hatte ihnen insbesondere die Vorbereitung eines terroristischen Anschlags in Europa vorgeworfen. Das Gericht bestätigte, dass die Organisation des IS eine kriminelle Organisation im Sinne von Art. 260ter StGB darstellt. Das Motiv, die eigene politisch-religiöse Weltordnung und Kampfideologie mittels einer rücksichtslosen Gewaltstrategie in den abendländischen Kulturraum importieren zu wollen, wurde für äusserst verwerflich befunden.
In einem weiteren Verfahren wurde ein 25-jähriger Schweizer wegen Verletzung von Art. 2 IS-Gesetz schuldig gesprochen. Der Beschuldigte war bei seiner Ausreise am Flughafen Zürich festgenommen worden und hat im Rahmen der Strafuntersuchung zugegeben, dass er sich nach Syrien in das Kampfgebiet der Organisation „Islamischer Staat“ (IS) begeben wollte. Die Beschwerde des Mannes gegen das Urteil des Bundesstrafgerichts wurde inzwischen vom Bundesgericht abgewiesen.
Im Bereich Wirtschaftskriminalität war die BA weiterhin mit grossen Verfahrenskomplexen gefordert. Zu deren Bearbeitung wurden abteilungsübergreifend zusammengesetzte Verfahrensteams gebildet. Die Schwerpunkte lagen dabei bei den Komplexen „Petrobras/Odebrecht“, „1MDB“ und „Fussball“. Des Weiteren konnten zahlreiche, teilweise auch ältere, Verfahren zu einem Abschluss gebracht werden.
Im Fall des Financiers Behring hat das Bundesstrafgericht die Entscheide der BA geschützt und den Beschuldigten wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 5 ½ Jahren verurteilt. Damit hat die BA ein langes Verfahren unter Vorbehalt eines Weiterzuges an das Bundesgericht erfolgreich abgeschlossen.
Facts & Figures
Im Berichtsjahr hat die BA dem Bundesstrafgericht 17 Anklagen überwiesen, davon 3 im abgekürzten Verfahren. Die BA stellte 1094 Strafbefehle aus. Dies bedeutet eine Zunahme von rund 50 %. Da ein Strafbefehl gegen eine Person erlassen wird, ist es daher möglich, dass in einem Verfahren mehrere Strafbefehle erlassen werden. Die Zahl der per Ende Jahr hängigen Strafuntersuchungen (441) konnte stabil gehalten werden. Neue Rechtshilfeersuchen gingen 193 ein (Vorjahr: 145). Insgesamt wurden 193 Ersuchen erledigt (144).
Zusammenarbeit mit internationalen und nationalen Partnern
Parallel zur zunehmenden Komplexität der Verfahren erfährt die gute Vernetzung unter den Strafverfolgungsbehörden einen grösseren Stellenwert. So hat die BA an den Länderexamen der GAFI (Groupe d’Action Financière) und der GRECO (Staatengruppe gegen Korruption) teilgenommen beziehungsweise wurde geprüft. Im Rahmen der OECD ist die BA Mitglied der Working Group on Bribery (WGB). Auch hier wird die Schweiz aktuell einem Länderexamen unterzogen. Auf nationaler Ebene arbeitet die BA eng mit dem Bundesamt für Polizei fedpol zusammen. Im Bereich der Verfolgung der Börsendelikte haben die BA und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ihre Zusammenarbeit in einem Memorandum of Understanding festgehalten und in mehreren Fällen in die Praxis umgesetzt.
Zudem leitete der Bundesanwalt im Berichtsjahr die von der Strafrechtskommission der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) eingesetzte Arbeitsgruppe, welche Vorschläge für eine Anpassung der Strafnorm betreffend kriminelle Organisationen (Art. 260ter des Strafgesetzbuches, StGB; SR 311.0) und eine neue Terrorismusstrafnorm erarbeitet hat.
Strategie 2016 – 2019 und Anpassung der Governancestrukturen
Per 1. Februar 2016 trat die aus der Strategie abgeleitete neue Aufbauorganisation in Kraft. Die Anzahl der Abteilungen wurde reduziert und neu nach Delikts- bzw. Kompetenzfeldern organisiert. Die Abteilungen ‚Staatsschutz, Terrorismus, kriminelle Organisationen (STK)‘, ‚Wirtschaftskriminalität (WiKri)‘ sowie ‚Rechtshilfe, Völkerstrafrecht (RV)‘ führen die Strafverfahren in den entsprechenden Deliktsbereichen und erfüllen die Kernaufgaben der BA. Die Abteilung WiKri ist lokal in die Standorte Bern, Lausanne, Lugano und Zürich gegliedert. Die Abteilung ‚Forensische Finanzanalyse (FFA)‘ erbringt ihre Leistungen direkt in den Strafverfahren durch die Analyse spezifischer wirtschaftlicher Fragestellungen.
Zudem wurden die Bereiche Stab sowie IT & Zentrale Dienste zum Generalsekretariat zusammengelegt. Damit wurde die Grundlage für eine optimierte Ausrichtung der Dienstleistungen der Supportorganisation auf die Bedürfnisse der Geschäftsleitung und der operativen Organisationseinheiten geschaffen.
Quelle: Bundesanwaltschaft
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