Obergericht Aargau: Portugiese wegen Mordes zu 18 Jahren verurteilt
Am 20. Mai 2013 tötete ein damals 42-jähriger Portugiese seine getrennt von ihm in Möhlin lebende Ehefrau, indem er ihren Hinterkopf mehrmals stark auf den Boden schlug.
Das Obergericht heisst die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Bezirksgerichts Rheinfelden, mit welchem der geständige Täter wegen vorsätzlicher Tötung zu 12 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war, gut.
Das Obergericht qualifiziert die Tötung als Mord und spricht dafür eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren aus. Die Anschlussberufung, mit welcher der Täter eine Verurteilung wegen Totschlags zu 5 Jahren Freiheitsstrafe beantragte, wurde vom Obergericht abgewiesen.
Das Urteil des Obergerichts kann innert 30 Tagen mit Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden und ist somit noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Gerichte Kanton Aargau
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