Kanton Bern: Neues Justizvollzugsgesetz geht an den Grossen Rat
Der Regierungsrat hat die Vorlage zum neuen Justizvollzugsgesetz zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Es ersetzt das geltende Gesetz über den Straf- und Massnahmenvollzug und ist neu auf sämtliche Formen des Freiheitsentzugs sowohl bei Erwachsenen als auch bei Jugendlichen sowie auf alle Vollzugseinrichtungen anwendbar.
Das Justizvollzugsgesetz stiess in der Vernehmlassung grundsätzlich auf positive Reaktionen. Der Regierungsrat beabsichtigt eine Inkraftsetzung per 1. Juni 2018.
Das geltende Gesetz über den Straf- und Massnahmenvollzug (SMVG) datiert aus dem Jahr 2003. Die stetigen Entwicklungen auf nationaler und kantonaler Ebene und der Rechtsprechung erfordern eine umfangreiche gesetzliche Überprüfung und Anpassung. Insbesondere bedürfen die Revisionen des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) einer Umsetzung im kantonalen Recht.
Der neue Erlass gilt für sämtliche Formen des Freiheitsentzugs sowohl bei Erwachsenen als auch bei Jugendlichen sowie für alle Vollzugseinrichtungen. Der erweiterte Geltungsbereich führt zur Umbenennung des SMVG in Gesetz über den Justizvollzug (Justizvollzugsgesetz, JVG). Der Gesetzesentwurf regelt wichtige Grundsätze und schwere Eingriffe in die Rechtsstellung der Eingewiesenen. Die weiteren Regelungspunkte werden in den Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe durch den Regierungsrat festgelegt.
Schwerpunkte der Neuerungen
Zu den Schwerpunkten der Revision gehören die Präzisierung der Bestimmungen zum Umgang mit Personendaten, zum Beizug von privaten Einrichtungen und Personen sowie zur visuellen Überwachung und Aufzeichnung. Die Busse wird nun explizit auch im kantonalen Recht als Disziplinarsanktion aufgeführt und die Höchstdauer des Arrests von 21 Tagen auf 14 Tage heruntergesetzt.
Die Regelungen zu den Kosten werden neu strukturiert. Ferner werden die Normen zu den medizinischen Zwangsmassnahmen entsprechend dem revidierten Erwachsenenschutzrecht im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) revidiert. Anpassungen erfolgen zudem mit Blick auf das neue Sanktionenrecht des StGB, das per 1. Januar 2018 in Kraft tritt.
Grundsätzlich positive Aufnahme im Vernehmlassungsverfahren
Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden hat die Revision grundsätzlich begrüsst. Positiv hervorgehoben wurden die Modernisierung und Verschlankung des Gesetzes, der logische Aufbau und die klare Systematik sowie die Ausdehnung des Geltungsbereichs auf alle Formen des Freiheitsentzugs. Teilweise kritisch betrachtet wurden die Regelungen zum Beizug von Privaten im Sicherheitsbereich.
Der Regierungsrat erachtet das staatliche Gewaltmonopol ebenfalls als wichtige Errungenschaft und sieht die Aufgabenübertragung an Private daher nur unter klaren Voraussetzungen und behördlicher Kontrolle vor. Die Regelungen wurden im Anschluss an die Vernehmlassung nochmals konkretisiert. Hinterfragt wurde im Weiteren das heute geltende Finanzierungssystem, an welchem der Kanton und die Gemeinden partizipieren und welches mit dem JVG fortgeführt werden soll. Eine Kostenverschiebung zu Lasten des Kantons ist aus finanzpolitischen Gründen für den Regierungsrat nicht wünschenswert, weshalb er von einer Änderung absieht.
Geplantes Inkrafttreten per 1. Juni 2018
Das neue kantonale Justizvollzugsgesetz soll in den September- und Novembersessionen 2017 vom Grossen Rat beraten werden und voraussichtlich per 1. Juni 2018 in Kraft treten.
Quelle: Kanton Bern
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