Kanton Basel-Stadt: Vor Betrugsmasche in sozialen Netzwerken wird gewarnt

Seit anfangs Jahr gingen bei der Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft rund 40 Anzeigen wegen einer speziellen Betrugsmasche ein. Ziel der Täter ist, an persönliche Daten der Nutzer (social network users) zu gelangen und sich unrechtmässig zu bereichern.

Die Geschädigten erhielten auf ihrem Account eine Freundschaftsanfrage. Im Glauben, es handelt sich um eine Bekannte oder einen Freund, nahmen sie die Freundschaftsanfrage an und gaben ihre Telefonnummer preis. Kurz darauf erhielten sie eine SMS mit der Aufforderung, diese zu bestätigen.

Gelingt es den falschen Freunden, ihre Opfer dazu zu bringen, eine SMS-Bestätigung zu senden oder ihnen einen Code mitzuteilen, wird unmittelbar danach ihre Telefonrechnung mit bis zu CHF 100.— belastet.

Die Staatsanwaltschaft rät zur Vorsicht bei so genannten Freundschaftsanfragen in sozialen Netzwerken und empfiehlt, weder Daten noch andere persönliche Informationen Unbekannten preis zu geben. Die Gefahr, Opfer von Cyberkriminellen zu werden, kann dadurch verringert werden. Im Weiteren wird empfohlen:

  • Seien Sie vorsichtig bei Freundschaftsanfragen
  • Prüfen Sie, ob die Person nicht schon in Ihrer Freundesliste ist
  • Wenn Sie „zweifelhafte“ Anfragen von Bekannten erhalten, erkundigen Sie sich ausserhalb sozialer Netzwerke nach der Vertrauenswürdigkeit dieser Nachricht
  • Gehen Sie nicht auf eine falsche Freundschaftsanfrage ein bzw. lehnen Sie diese ab
  • Falls Sie eine solche Anfrage doch angenommen haben, sollte der „Freund“ aus der Freundschaftsliste sofort gelöscht werden
  • Teilen Sie den richtigen Freunden mit, dass man eine falsche Freundschaftsanfrage erhalten hat und möglicherweise das Profil kopiert wurde
  • Melden Sie Missbräuche dem Betreiber des sozialen Netzwerks.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Basel-Stadt
Artikelbild: Symbolbild © Alexey Boldin – shutterstock.com

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