Seefeld ZH: Nach Tötungsdelikt weitere Person in Untersuchungshaft
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft IV des Kanton Zürich ist am 8. April 2017 eine sich bereits im Strafvollzug befindende Person in Untersuchungshaft versetzt worden.
Es gilt deren Rolle im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt im Seefeld vom 30. Juni 2016 und allfällig weiterer geplanter Delikte zu klären. Zudem steht auch ein an den Kantonsrat adressiertes anonymes Schreiben im Fokus der Ermittlungen
Die Staatsanwaltschaft IV für Gewaltverbrechen führt im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt im Zürcher Seefeld gemeinsam mit der Kantonspolizei Zürich gegen den tatverdächtigen T. Kuster, welchem konkret vorgeworfen wird, am 30. Juni 2016 mutmasslich einen unbeteiligten Passanten getötet zu haben, ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Tötung.
Der flüchtige Täter konnte am 18. Januar 2017 im Kanton Bern verhaftet werden.
Im Zusammenhang mit diesem Verfahren wurde am 8. April 2017 auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine weitere Person in Untersuchungshaft genommen. Diese befand sich, wie auch T. Kuster, im Strafvollzug, bevor letzterer aus einem Hafturlaub nicht mehr zurückgekehrt ist. Aufgrund von Aussagen des teilweise geständigen T. Kuster gilt es die Rolle dieser Person im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt aber auch allfällig weiterer, gemeinsam geplanter Delikte zu klären.
Ebenfalls im Fokus der Ermittlungen steht ein am 28. Juni 2016 an den Kantonsrat adressiertes, anonymes Schreiben, mit welchem die sich damals im Strafvollzug befindliche Person hätte freigepresst werden sollen. Wie sich im Laufe der Untersuchung herausgestellt hat, wurden die Zeilen mutmasslich von dem im Schreiben als mögliches Tötungsopfer genannten Beschuldigten während seiner Flucht verfasst.
Verständnisfragen im Rahmen dieser Medienmitteilung beantwortet Staatsanwalt Adrian Kaegi am Donnerstag 11. Mai 2017 von 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr, unter Tel. Nr. 043’258’22’10.
Quelle: Kanton Zürich, Oberstaatsanwaltschaft
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