„Ich freue mich, dass dieser Mann getötet wurde!“ Die neue Rambo-Politik.

Darf man sich über die gezielte Tötung eines Menschen öffentlich freuen? Eigentlich dachte ich immer, dass sich dies in demokratischen Rechtsstaaten verbietet. Und zwar auch dann, wenn es sich bei dem Menschen um einen schlimmen Verbrecher handelt.

Umso befremdlicher sind die Reaktionen, die der Tod Osama bin Ladens in der westlichen Öffentlichkeit auslöst. Da jubeln nicht nur tausende Amerikaner in Washington, New York und in anderen US-Städten fähnchenschwingend auf den Straßen, sondern äussern auch führende westliche Politiker ihre Freude und tiefe Befriedigung über die Hinrichtung des Terrorchefs.

Am unverhohlensten tat dies die deutsche Kanzlerin Angela Merkel (Christlich Demokratische Union), die wörtlich sagte: „Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, bin Laden zu töten!

Da stockt einem dann doch der Atem. Nehmen wir an, ein Bankräuber wäre von Polizisten erschossen worden. Der Polizeichef würde sich dann hinstellen und verkünden: „Ich freue mich, dass der Mann getötet wurde!“ Zu Recht wäre die Entrüstung gross und hier mindestens ein Rücktritt fällig. Warum? Weil eine solche Haltung zivilisatorische Errungenschaften verletzt.

Ein zivilisiertes Zusammenleben beginnt da, wo an Verbrechern nicht nach dem Prinzip „Auge um Auge“ gehandelt wird und keine primitiven Rachegelüste regieren. Leider ist eine Verrohung der Sitten auf internationaler Ebene längst Realität. Da werden – auf dem Niveau eines Hollywood-Action-Streifens – unter US-Führung auf fremdem Hoheitsgebiet Verbrecher ohne Prozess einfach „abgeknallt“ und anschließend wird die Tat voller Häme gefeiert. Wer so handelt, lässt moralische Überlegenheit gegenüber den Terroristen vermissen.

 

Titelbild: Carolina K. Smith MD / Shutterstock.com

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