30-jährige mutmassliche Dschihadreisende mit Wohnsitz Kt. Zürich angeklagt
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen eine 30-jährige mutmassliche Dschihadreisende mit Wohnsitz im Grossraum Zürich beim Bundesstrafgericht Anklage erhoben.
Die BA wirft der Beschuldigten vor, gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen „Al-Qaïda“ und „Islamischer Staat“ sowie verwandter Organisationen verstossen zu haben.
Konkret sieht es die BA als erwiesen an, dass die Schweizer Staatsbürgerin im Dezember 2015 mit ihrem damals rund 4-jährigen Kind von Ägypten aus illegal nach Griechenland gereist ist, um anschliessend via Türkei nach Syrien zu gelangen und sich dort der verbotenen terroristischen Organisation des „Islamischen Staates“ (IS) anzuschliessen. Die Beschuldigte wurde von den griechischen Behörden an der Weiterreise gehindert, und bei Ihrer Einreise in die Schweiz im Januar 2016 am Flughafen Zürich verhaftet.
Die vorliegende Anklageerhebung ist im Gesamtkontext der konsequenten Strafverfolgung durch die BA, unterstützt von fedpol, von sogenannten Dschihadreisenden zu sehen. Die BA orientiert sich bei diesem Vorgehen an höchstrichterlicher Rechtsprechung: Mit Urteil vom Februar 2017 hat das Bundesgericht die erstinstanzliche Verurteilung eines Dschihadreisenden bestätigt (6B_948/2016), welcher sich im April 2015 dem IS anschliessen wollte, jedoch beim Besteigen des Flugzeuges am Flughafen Zürich verhaftet werden konnte.
Den Strafantrag wird die BA anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona stellen. Für die Beschuldigte gilt bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Gerichtsurteils die Unschuldsvermutung. Mit der Einreichung der Anklageschrift ist das Bundesstrafgericht für die weitere Information zuständig.
Quelle: Bundesanwaltschaft
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