Einmalig 3,5 Millionen für Sicherheitsfunknetz POLYCOM der Polizei

Für die Erneuerung der vom Kanton Aargau betriebenen 13 Basisstationen des Sicherheitsfunknetzes POLYCOM unter- breitet der Regierungsrat dem Grossen Rat die Botschaft für einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Aufwand in der Höhe von 3,5 Millionen Franken und einen jährlich wiederkehrenden Aufwand von 210’000 Franken.

Im Kanton Aargau sind die in den Jahren 2000–2003 erstellten Basisstationen der ersten Generation im Einsatz.

Die verwendete Technologie ist veraltet. Bis 2019 soll die schweizweite Erneuerung der zentralen Systeme und der Basisstationen unter der Federführung des Bundes erfolgen. Damit soll das POLYCOM-Netz bis 2030/2035 weiter betrieben werden können.
POLYCOM ist das Sicherheitsfunknetz der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit der Schweiz, in das Bund und Kantone bis heute rund eine Milliarde Franken investiert haben. Mit diesem Funknetz wird eine hochverfügbare, abhörsichere und vor Störungen geschützte Kommunikationsplattform zur Verfügung gestellt, welche die Führungsfähigkeit in normalen und auch in ausserordentlichen Lagen ermöglicht.

Regierungsrat hat die Botschaft zu einer Teilrevision des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafpro- zessordnung (EG StPO) zuhanden des Grossen Rats verabschiedet

Mit der Änderung des EG StPO werden Anpassungen für die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative und der Ände- rung des Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafge- setzbuchs vorgenommen. Dabei wird einerseits der Rechtsmittelweg in Bezug auf den Aufschub des Vollzugs der Landesverweisung gesetzlich geregelt. Andererseits wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, damit der Re- gierungsrat den Kostenanteil der verurteilten Personen im elektronisch überwachten Vollzug (sog. Electronic Monitoring) festlegen kann.

In der Anhörung ist die Vorlage auf breite Zustimmung gestossen, weshalb der Regierungsrat sie dem Grossen Rat in unveränderter Form unterbreitet. Die Änderungen des EG StPO treten voraussichtlich am 1. Oktober 2018 in Kraft.

Beiträge an Betriebskosten gemäss § 10 Kulturgesetz

Der Regierungsrat spricht dem Fantoche, dem Museum Langmatt und dem Schweizer Kindermuseum erneut Betriebsbeiträge zu und bestätigt damit die mindestens kantonale Bedeutung dieser privaten Kulturinstitutionen. Somit ist der Regierungsrat der Empfehlung der Kommission für Kulturfragen gefolgt, welche die drei Gesuche eingehend geprüft und die Institutionen dem Regierungsrat erneut zur Unterstützung mit einem Betriebsbeitrag empfohlen hat.

Durch den Entscheid des Regierungsrats wird das Fantoche im 2018 337’000 Franken und in den Jahren 2019/20 jeweils 390’000 Franken erhalten. Das Museum Langmatt erhält im 2018 168’000 Franken und in den Jahren 2019/20 jeweils 195’000 Franken. Das Schweizer Kindermuseum Baden wird im 2018 mit 126’000 Franken und im 2019 mit 145’000 Franken unterstützt. Im 2018 greift noch die befristete kantonale Entlastungsmassnahme „Kürzung Betriebsbeiträge an kulturelle Institutionen“. Die Beiträge fallen daher rund 15 Prozent tiefer aus als in den Folgejahren.

 

Quelle: Kanton Aargau
Artikelbild: Symbolbild © Oscity – shutterstock.com

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