Arc'teryx Equipment: Rückruf für Modelle der Skischuh-Marke „Procline Boots“

In freiwilliger Zusammenarbeit mit der bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung, ruft Arc’teryx Equipment gewisse Modelle der Skischuh-Marke „Procline Boots“ zurück.

An den betroffenen Skischuhen kann sich ein Achsbolzen lockern (vgl. die rot umkreiste Stelle auf den Bildern unten), was mit einer Sturz- und Verletzungsgefahr verbunden wäre.

Welche Gefahr geht von den betroffenen Produkten aus?

Während der Nutzung kann sich an den betroffenen Skischuhen ein Achsbolzen lockern. Dies kann dazu führen, dass der Skifahrer die Kontrolle verliert, stürzt und sich verletzt.

Welche Produkte sind betroffen?

Vom Produktrückruf betroffen sind sechs Modelle der Marke «Procline Boots», hergestellt zwischen dem 1. November 2015 und dem 31. März 2017:

  • Procline Carbon Lite Boot
  • Procline Carbon Support Boot
  • Procline Lite Boot Damen
  • Procline Lite Boot Herren
  • Procline Support Boot Damen
  • Procline Support Boot Herren

Nicht betroffen vom Produktrückruf sind die Modelle, die nach dem 31. März 2017 hergestellt wurden. Diese haben auf der Innenseite des Spoilers einen farbigen Punkt. Die vom Produktrückruf betroffenen Modelle haben keinen solchen farbigen Punkt (vgl. Foto).




Was sollen Konsumentinnen und Konsumenten tun?

Die betroffenen Skischuhe (kein farbiger Punkt auf der Innenseite des Spoilers) sollen nicht mehr verwendet werden und der Arc’teryx Equipment zur kostenlosen Reparatur zugestellt werden. Betroffene Kunden sind gebeten, für weitere Anweisungen und für gebührenfreie Telefonkontaktnummern die folgende Webseite zu konsultieren: www.recall.arcteryx.com/de/procline-boot

Disclaimer: Die Rückrufe und Sicherheitsinformationen bestehen aus teilweise oder ganz übernommenen Pressemitteilungen der entsprechenden Unternehmen oder Institutionen und werden mit deren Einverständnis publiziert.

Adresse für Rückfragen

Betroffene Kunden sind gebeten, für weitere Anweisungen und für gebührenfreie Telefonkontaktnummern die oben genannte Webseite zu besuchen.

 

Quelle: Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen
Artikelbild: NEGOVURA – shutterstock.com

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