Muttenz BL: Sexueller Übergriff auf Frau – Bilder sollen veröffentlicht werden
In der Nacht vom Samstag auf Sonntag, 12./13. August 2017, kam es in Muttenz zu einem sexuell motivierten Übergriff auf eine Frau. Da ein tatverdächtiger Mann trotz umgehend eingeleiteter Ermittlungen bislang nicht identifiziert werden konnte, wird die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft nach Ablauf einer Frist Bilder des mutmasslichen Täters veröffentlichen.
Der mutmassliche Täter ist aufgefordert, sich bei der Einsatzleitzentrale der Polizei Basel-Landschaft, Telefon 061 553 35 35, zu melden.
In der Nacht vom Samstag, 12. August 2017, auf Sonntag, 13. August 2017, kam es in der Zeit zwischen 01.00 und 02.00 Uhr an der Bahnhofstrasse in Muttenz zu einem sexuell motivierten Übergriff auf eine 35-jährige Frau. Nachdem das spätere Opfer vom mutmasslichen Täter zunächst angesprochen wurde, verfolgte dieser die Frau im Bereich des Bahnhofs Muttenz. Bei der Verzweigung Bahnhofstrasse – Junkermattstrasse zerrte der Mann das Opfer in ein Gebüsch. Dank der Gegenwehr der Frau gelang ihr die Flucht.
Veröffentlichung von Bildern vorgesehen
Polizei und Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft gehen aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse davon aus, dass sich der Verdächtigte vor der Tat in einem Pub beim Bahnhof Muttenz aufgehalten hat, wo von einer Überwachungskamera Bilder gesichert werden konnten. Da der mutmassliche Täter trotz umgehend eingeleiteter Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft bisher nicht identifiziert werden konnte, sieht die Staatsanwaltschaft nach Ablauf einer Frist die Veröffentlichung des Bildmaterials vor. Die Fotos werden in einer ersten Phase verpixelt, danach gegebenenfalls unverpixelt veröffentlicht.
Von einer Publikation der Bilder kann abgesehen werden, wenn sich der Tatverdächtige bis am 29. Oktober 2017 bei den Strafverfolgungsbehörden meldet. Der unbekannte Mann wird daher aufgefordert, sich innerhalb der gesetzten Frist bei der Einsatzleitzentrale der Polizei Basel-Landschaft, Telefon 061 553 35 35, zu melden.
Das gewählte Vorgehen entspricht dem dreistufigen Modell der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK).
Zeugenaufruf
Auch an der Tat nicht beteiligte Personen, welche Angaben zu den damaligen Vorkommnissen machen können, werden gebeten, sich als Zeugen bei der Einsatzleitzentrale der Polizei Basel-Landschaft, Telefon 061 553 35 35, zu melden.
Quelle: Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft
Artikelbild: Symbolbild © Philipp Ochsner