Grundsatzurteil: Kantone dürfen FKK-Wanderer bestrafen

Schlappe für Nudisten: Nacktwanderer, die sich hüllenlos in der freien Natur bewegen, müssen in den Kantonen künftig mit Strafe rechnen. Das entschied heute das Bundesgericht in einem Grundsatzurteil.

Abgewiesen wurde damit die Beschwerde eines 47-jährigen Nacktwanderers. Der Mann war im Oktober 2009 am Herisauer Nieschberg (AR) im Adamskostüm an einer Feuerstelle vorbeigewandert, wo sich eine Familie mit kleinen Kindern aufhielt. Auf seinem Weg befand sich auch ein christliches Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige. Eine Passantin wies den Mann zurecht und erstattete Anzeige.

Zunächst schien der Mann gute Karten zu haben, denn 2010 sprach ihn das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden vom Vorwurf des „unanständigen Benehmens“ frei. Dann wurde er aber schliesslich doch vom Obergericht zu einer Busse von 100 Franken verurteilt.

Zu Recht – wie die Strafrechtliche Abteilung heute in einer öffentlichen Beratung entschied. Dabei war die Frage „Strafe für Nackwanderer – ja oder nein“ bei den Bundesrichtern durchaus strittig, sonst wäre es zu einer Sitzung dieser Art gar nicht gekommen. Drei der fünf Bundesrichter werteten das Nacktwandern als Verletzung von Sitte und Anstand.

Der Berner Anwalt Daniel Kettiger, der den Mann verteidigte, sieht dies allerdings ganz anders: Der Bundesgesetzgeber habe das nicht mit einer sexuellen Absicht verbundene Nacktsein nicht unter Strafe gestellt. Daher dürfte dies auch nicht auf kantonaler Ebene geschehen. Ausserdem greife ein Verbot in die persönliche Freiheit von Nacktwanderern ein. Es sei nicht davon auszugehen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung das Nacktwandern als unanständig sehe, daher liege auch kein besonderes Schutzbedürfnis vor.

 

Titelbild: picswiss.ch / Wikimedia / GNU

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