Herr und Frau Schweizer kennen die Alkohollimiten immer weniger (Video)
Eine Befragung der bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung zeigt, dass Schweizer Autofahrende immer weniger die gesetzlichen Alkohollimiten angeben können – und dies unabhängig von der Messmethode. Seit 2016 kommen Atem-Alkoholmessgeräte zum Einsatz, die die Alkoholkonzentration in Milligramm pro Liter Atemluft statt wie bisher in Promille im Blut feststellen.
Dieser Wechsel ist der Schweizer Bevölkerung weitgehend unbekannt.
Seit Oktober 2016 gilt in der Schweiz eine neue Alkoholmessmethode, die die bisherige Blutprobe meistens ersetzt. Dabei kommen im Normalfall Atem-Alkoholmessgeräte zum Einsatz, die die Alkoholkonzentration in Milligramm pro Liter Atemluft (mg/l) statt wie bisher in Promille im Blut feststellen. Eine Umfrage der bfu zeigt, dass Autofahrende in der Schweiz die Alkohollimiten von 0,25 mg/l (respektive 0,5 Promille) immer weniger kennen – unabhängig von der Messmethode. Bei der Einführung von 0,5 Promille im Jahr 2005 gaben nur 3 % der Befragen Werte über dem erlaubten Maximalwert an. Inzwischen sind es 12 %, die glauben, dass sie mehr trinken können, als effektiv nach Abschluss der Probephase erlaubt ist.
Gemäss derselben Befragung wissen weniger als 2 % der Befragten, dass der Alkoholwert mittlerweile in Milligramm pro Liter Atemluft gemessen wird. 40 % geben weiterhin einen Wert in Promille an – was der Messeinheit vor dem 1. Oktober 2016 entspricht. Der Rest und damit der grösste Teil der Befragten kennen gar keine Werteinheit oder können keine Antwort geben.
Risiko für tödliche Unfälle verdoppelt sich
Es ist wichtig zu wissen, dass Alkohol die Fahreignung verringert: Die Reaktionszeit wird länger, die Selbstüberschätzung steigt, die Wahrnehmung nimmt ab. Bei einem Wert von 0,25 mg/l (respektive 0,5 Promille) ist das Risiko eines tödlichen Unfalls für den Fahrer doppelt so hoch wie bei einem Wert von Null. Darum empfiehlt die bfu: «Wer fährt, trinkt nicht», und dies gilt auch für die Feiertage.
Zum Jahresende veröffentlicht die bfu gemeinsam mit den Polizikorps der Romandie und des Tessins ein Präventionsvideo. Der auf Social Media erfolgreich verbreitete Clip zeigt eindrücklich einen Unfall, der durch einen Automobilisten nach einem Apéro verursacht wird.
Tipps der bfu zum Alkohol
- Was für Neulenkende Pflicht ist, gilt für alle anderen als Vorbild: Wer fährt, trinkt nicht.
- Wenn Sie Alkohol trinken möchten, nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis, beschränken Sie sich auf ein Glas oder bestimmen Sie eine Person, die auf Alkohol verzichtet und fährt.
- Kombinieren Sie Alkohol nicht mit Medikamenten oder gar Drogen. Falls Sie Medikamente benötigen, fragen Sie eine Fachperson, ob diese keinen negativen Einfluss auf Ihr Fahrvermögen haben.
Quelle: bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung
Artikelbild: Symbolbild © moomsabuy – shutterstock.com