Recherche zeigt: Tierquälerei statt Tierschutz in einzelnen Zoofachgeschäften

Für die artgemässe Heimtierhaltung und die Umsetzung des gesetzlichen Heimtierschutzes ist Kompetenz und Seriosität im Handel mit Tieren und Tierzubehör von grösster Bedeutung. Die neueste Zoofachhandel-Recherche des Schweizer Tierschutz STS zeigt, dass bei einzelnen Fachgeschäften noch erheblicher Nachholbedarf in punkto Tierwohl besteht. Sture Beratungsresistenz geht hier zu Lasten der Tiere.

Die gestern vom Bundesrat beschlossenen Anpassungen in Verordnungen im Veterinärbereich beinhalten u.a. eine Deklarationspflicht für Heimtiergehege. Neu müssen beim gewerbsmässigen Verkauf solcher Gehege Anbieter schriftlich darüber informieren, welche Tierart im jeweiligen Käfig gesetzeskonform gehalten werden kann. Der STS bewertet das positiv.

Gerade der neu vorliegende STS-Recherche-Bericht belegt die Notwendigkeit einer noch besseren Sensiblisierung des Fachhandels für den Tierschutz.

Die „Zoofachhandel-Recherche 2017“ des Schweizer Tierschutz STS konzentrierte sich auf diejenigen neun Zoofachgeschäfte, die in den Vorjahren durch die meisten Kritikpunkte negativ aufgefallen waren.

Erfreulicherweise fanden sich immerhin bei einigen von ihnen Verbesserungen bei der Haltung der zum Verkauf stehenden Tiere.



Tierquälerei vorgelebt

Trotz der Einsicht Einzelner und trotz erster Erfolge bleiben auch etliche unerfreuliche Beobachtungen festzuhalten. In sechs Zoofachhandlungen trafen STS-Fachleute auf Gesetzesverstösse, mehrheitlich bezüglich Gehegeeinrichtungen. Es fehlten Vogelbäder, es fehlten Klettermöglichkeiten und es fehlte ausreichend Einstreu. Angetroffen wurden sozial lebende Rennmäuse in Einzelhaft und einzelne Meerschweinchen mit Kaninchen in einer Notgemeinschaft auf engstem Raum. Der STS sah gelangweilte Ratten und Bartagamen ohne Klettermöglichkeit. Ein Trauerspiel, bedenkt man, dass sich künftige Tierhalter an solchen und ähnlichen Haltungsbeispielen orientieren.

Als geradezu katastrophal präsentierte sich die Situation in der Animalerie Le Scalaire in Nyon. Hier scheint man weder die Vorgaben der Tierschutzverordnung noch die Tierschutz-Kritik ernst zu nehmen. In der Qualipet-Filiale in Carouge erfüllten mehrere Tierhaltungen die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht. Unbekannt bleibt, was die Animalerie Mikazoo in jurassischen Delémont zu verbergen hat – der STS erhielt Hausverbot.



Information und Beratung

Welche Faktoren sind massgebend für eine seriöse, tierfreundliche Zoofachhandlung? Welche im Handel angebotenen Produkte sind für Tiere bzw. deren Haltung problematisch bis ungeeignet? Als Orientierungshilfe für den Kunden und (künftigen) Heimtierhalter hat der STS eine „Checkliste Zoofachhandel“ und ein Merkblatt „Sortiment Zoofachhandel“ erarbeitet.



Checkliste und Merkblatt können beim Schweizer Tierschutz STS kostenlos bezogen werden.

 

Quelle: Schweizer Tierschutz STS
Bildquelle: Schweizer Tierschutz STS

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