Kanton Bern: Vollstreckungsnorm für Wegweisung konkretisiert

Die Sicherheitskommission (SiK) hat das Polizeigesetz für die zweite Lesung im Grossen Rat vorberaten. Dabei hat sie die Vollstreckungsnorm für die Wegweisung von illegal Campierenden konkretisiert. Sie schlägt vor, dass Wegweisungen schriftlich vor Ort verfügt werden.

Wird die Wegweisung nicht innerhalb von 24 Stunden befolgt, kann die Kantonspolizei das Gelände räumen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein Transitplatz zur Verfügung steht.

Für die Mehrheit der Sicherheitskommission (SiK) ist es klar, dass eine Bestimmung für eine Vollstreckungsnorm zur Wegweisung politisch gewünscht wird und im Polizeigesetz festgeschrieben werden soll. Dabei gehe es nicht um eine „Lex Wileroltigen“. Das Anliegen sei schon viel früher im Rahmen von Vorstössen von der Mehrheit des Grossen Rates anerkannt und an den Regierungsrat überwiesen worden.

Mit der vorgesehenen „kann“-Formulierung habe die Polizei Handlungsspielraum. Gleichzeitig erhalte sie aber eine Handhabe und Wegweisungsverfahren könnten im Vergleich zu heute deutlich beschleunigt werden. Die Bestimmung, wonach ein Transitplatz vorhanden sein muss, ermögliche es der Polizei, Wegweisungen auch umzusetzen. Ausserdem werde der Druck zur Schaffung von Transitplätzen erhöht.

Für die Kommissionsminderheit löse die vorgesehene Regelung das Problem nicht, sondern erhöhe lediglich den Druck auf die Polizei. Diese soll nicht entscheiden müssen, ob ein Gelände geräumt werden soll oder nicht. Die Polizei solle nur aufgrund eines richterlichen Entscheides handeln können und nicht selber entscheiden müssen. Der Artikel sei auch demokratiepolitisch problematisch, weil es sich um eine Bestimmung handle, die eine Minderheit betreffe.

Polizeistatus für Sicherheitsassistentinnen und -assistenten im Verkehrsdienst

Eine sehr deutliche Mehrheit der Sicherheitskommission spricht sich nach wie vor dafür aus, dass auch Sicherheitsassistentinnen und -assistenten im Verkehrsdienst den Polizeistatus erhalten sollen. Das Anliegen wurde vom Grossen Rat in der ersten Lesung abgelehnt. Für die Mehrheit der SiK gibt es keine Begründung für die ungleiche Behandlung der Sicherheitsassistentinnen und -assistenten. Alle Mitarbeitenden treten als uniformierte Polizistinnen und Polizisten auf und sind Teil des Corps. Es sei nicht richtig, zwei Kategorien zu schaffen. Die SiK beantragt deshalb dem Grossen Rat nochmals darüber zu entscheiden. Die Kommission beantragt dem Grossen Rat schliesslich die Entschädigungen für die Bereitschaft der Kantonspolizeimitarbeitenden klar zu regeln.

Keine weitergehenden Kompetenzen für Gemeinden ohne Ressourcenvertrag

Schliesslich spricht sich die SiK einstimmig dagegen aus, dass auch Gemeinden ohne Ressourcenvertrag mit der Kantonspolizei Bussen erheben dürfen und Anzeigekompetenzen erhalten sollen. Der Grosse Rat hatte das Anliegen zur Prüfung an die Kommission zurückgewiesen. Für die Kommission würde eine Änderung des Artikels das System Police Bern grundsätzlich in Frage stellen. So würde die Bedeutung von Ressourcenverträgen gemindert und das Gewaltmonopol der Kantonspolizei aufgeweicht.

Das Polizeigesetz wird in der Märzsession in zweiter Lesung vom Grossen Rat diskutiert und verabschiedet. Die Inkraftsetzung ist am 1. Januar 2019 geplant.

 

Quelle: Kanton Bern
Artikelbild: yui – shutterstock.com

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