Kanton BS: Frau (77) legt falschen „Polizisten“ herein - Türke (22) verhaftet
Wiederholt informierte die Staatsanwaltschaft über eine Betrugsmasche, bei welcher Personen Telefonanrufe von angeblichen Polizisten erhielten (siehe u. a. Meldung 27.03.2018).
Nach einem vorübergehenden Rückgang kam es zu einem weiteren Fall von falschen Polizisten. Eine 77-jährige Frau wurde von einer Unbekannten aus Zürich telefonisch kontaktiert, welche sich als Polizistin ausgab.
Diese warnte sie vor zwei Männern, welche Informationen über ihren Banksafe hätten. Die falsche Polizistin drängte sodann die Frau, das Geld aus Gründen der Sicherheit sofort bei der Bank zu beziehen.
Die 77-Jährige kam dieser Forderung nach. Da sie aber zwischenzeitlich Verdacht schöpfte, deponierte sie das Couvert mit insgesamt CHF 120‘000.— nicht wie gefordert vor der Haustüre, sondern alarmierte die Polizei über die Notrufnummer 117. Im letzten Moment konnte die Übergabe verhindert und ein Mann beim Verlassen der Liegenschaft festgenommen werden. Beim Tatverdächtigen handelt es sich um einen 22-jährigen Türken.
Allgemeines Vorgehen der Täter
Die Täter, ein Mann bzw. eine Frau, welche Hochdeutsch sprechen, nehmen über eine gefälschte Rufnummer2 eine Verbindung mit den potentiellen Opfern auf. Auf dem Telefondisplay erscheint eine offizielle Amtsnummer, so z.B. die einer Polizeiwache. In der Folge teilen die Betrüger mit, dass die auf Banken deponierten Vermögen nicht mehr sicher seien und man deshalb das Geld abheben und zu sich nach Hause nehmen solle.
Anschliessend werden Polizeibeamte am Wohnort vorbeikommen und das Bargeld, Schmuck sowie weitere Wertsachen in Verwahrung nehmen und sicher deponieren. Die Täter kontaktieren ihre potentiellen Opfer auch in anderen Kantonen mit der Aufforderung, das Geld aus Gründen der Sicherheit persönlich nach Basel zu bringen und dort einem „Polizisten“ zu übergeben. Auch werden Personen in Basel angewiesen, in eine andere Stadt zu fahren, um dort das Geld auszuhändigen.
Hinweise der Staatsanwaltschaft
- Die Polizei fordert nicht auf, Geld bei einer Bank bzw. einem Finanzinstitut abzuheben
- Ebenso wenig fordert die Polizei auf, Geld aus Gründen der Sicherheit in einen anderen Kanton zu bringen
- Die Polizei verlangt nicht, dass Sie Ihren Schmuck bzw. weitere Wertgegenstände aushändigen sollen
- Haben Sie Zweifel, ob es sich um echte Polizisten handelt, nehmen Sie unverzüglich über Notruf 117 mit der Polizei Kontakt auf.
„Call ID-Spoofing“: Es handelt sich dabei um einen „Diebstahl“ einer fremden Telefonnummer. Dabei sendet der Anrufer – meist über die Internettelefonie (Voice Over IP) – nebst dem Telefonsignal auch noch die falsche Telefonnummer mit. Dadurch wird die wahre Identität des Anrufers beim Angerufenen verschleiert. Die meisten Anrufe stammen aus dem Ausland.
Empfehlungen der Staatsanwaltschaft
- Seien Sie misstrauisch gegenüber unbekannten Anrufern
- Geben Sie keinerlei Auskünfte über Ihre Vermögenssituation bzw. über vorhandenes Geld, Schmuck und Wertsachen
- Geben Sie keine Auskünfte über Ihr Alter, Zivilstand, Beruf und Gesundheitszustand
- Geben Sie keine Auskunft, ob Sie alleine wohnen
- Gewähren Sie keinen fremden Personen Zutritt zu Ihrer Wohnung bzw. zu Ihrem Haus
- Geben Sie keine Kreditkartennummern, Pin Code, Passwörter und Bankkartennummern bekannt
- Werden Sie von verdächtigen Personen kontaktiert, so informieren Sie unverzüglich die Polizei über die Notrufnummer 117
Quelle: Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Basel-Stadt