Kanton Aargau: CEO-Betrug – vor Betrugsversuchen per E-Mail wird gewarnt
Die Kantonspolizei erhielt am Dienstag Kenntnis von mehreren Fällen von Betrugsversuchen. Ein unbekannter Absender forderte Überweisungen ins Ausland und gab sich in der als Mail zugestellten Nachricht als vorgesetzte Person aus.
Die Kantonspolizei mahnt zur Vorsicht. Bei getätigten Zahlungen ist umgehend Anzeige zu erstatten.
Die Kantonspolizei Aargau stiess am Dienstag, 18. September 2018 auf mehrere Fälle von möglichen Betrugsversuchen (CEO-Betrugsfälle). Die unbekannte Täterschaft forderte die Opfer, darunter mehrheitlich Vereine, auf, Bargeld ins Ausland zu überweisen. Diese Aufforderung übermittelte der Absender per E-Mail an diverse Adressaten in verschiedenen Regionen der Schweiz.
In wie vielen Fällen auch eine Bargeldtransaktion erfolgte, ist noch nicht erhoben.
Polizei mahnt zur Vorsicht
Wenn eine vorgesetzte Person per E-Mail eine sofortige Zahlung fordert, rät die Polizei zur Vorsicht. Prüfen Sie den Sachverhalt genau und kontaktieren sie die vorgesetzte Person direkt. Tätigen Sie keine Überweisungen, sollte es sich um einen Betrugsversuch handeln.
Massnahmen-Empfehlung des Bundes
Der Versand solcher Betrugs-E-Mails kann kaum verhindert werden. Die Betrüger verschleiern ihre Identität und Herkunft und können bei Bedarf jederzeit die Adresse wechseln. Die wichtigste Empfehlung zur Vorbeugung ist deshalb die Sensibilisierung des Personals besonders in den für diesen Betrug benötigten Positionen wie Buchhaltung, Finanzabteilung, usw. Als Grundregel ist folgendes zu beachten:
- Bei ungewöhnlichen oder zweifelhaften Kontaktaufnahmen keine Information herausgeben und keine Anweisungen befolgen, auch wenn man unter Druck gesetzt wird.
- Unternehmen sollen kontrollieren, welche Informationen über die eigene Firma online zugänglich sind.
- Es sollten Prozesse definiert werden, die alle jederzeit zu befolgen haben. Bei Überweisungen wird beispielsweise ein Vieraugenprinzip mit Kollektivunterschrift empfohlen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: Kantonspolizei Aargau
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Aargau