Bagnes VS: Militärbrücke und Notstrasse nach Murgängen – Zugang zum Tal wird gesichert
Um die Strassenzufahrten zum Haut Val de Bagnes rasch wiederherzustellen, hat der Staatsrat beschlossen, die am 4. September 2024 aktivierte allgemeine Polizeiklausel zu ändern und zu ergänzen. Die Klausel gilt ab sofort für die Errichtung einer Behelfsbrücke der Armee auf der Kantonsstrasse zwischen Le Fregnolay und Lourtier und für den Bau einer kommunalen Notfallstrasse am linken Ufer der Dranse sowie der für deren Sicherheit erforderlichen Schutzbauten. Die Frist für den Wiederaufbau der Brücke auf der Kantonsstrasse zwischen Lourtier und Sarreyer und für den Bau der Galerie wird bis Ende 2027 verlängert.
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