Warnung vor angeblichen Megaupload-Nachfolgeseiten

Kaum wurden die Filehoster Megaupload.com und Megavideo.com durch das FBI geschlossen und die führenden Betreiber festgenommen, ist schon mit Megavideo.bz eine angebliche Nachfolgeseite am Start. Via Twitter kündigte die Hackergruppe Anonymous die Rückkehr von Megaupload unter dieser Domain an.

Doch Achtung: Ausdrücklich wird davor gewarnt, besagte Webadresse aufzurufen. Sehr wahrscheinlich handelt es sich um ein Fakeseite, die zudem im Verdacht steht, Malware zu verbreiten.

Ebenfalls geisterte auf Twitter die IP-Adresse 109.236.83.66 herum, die zur besagten Seite führt. Die angebliche provisorische Nachfolgeseite gibt sich seriös und vertrauenserweckend. So wird dort mit einem Hinweis vor Kriminellen gewarnt, die mit nachgebauten Megaupload-Seiten Phising betreiben. Auffällig ist, dass das Wort „Phishing“ falsch geschrieben ist. Dies ist nur eines der Indizien, welche die Seite verdächtig machen. Wahrscheinlich ist, dass die Macher dahinter selber Phishing betreiben oder weitere Schadprogramme in Umlauf bringen wollen.

Natürlich ist es denkbar, dass die Hintermänner bereits am Wiederaufbau des Angebots arbeiten. Fraglich ist aber, ob dies so schnell geschehen kann. Vorerst wurde die Infrastruktur des Filehosters durch US-Behörden lahmgelegt: Die Domains und die Server wurden beschlagnahmt, die führenden Köpfe, allen voran Kim Schmitz, verhaftet.

Das Netzwerk der Hintermänner     

In mindestens neun Ländern sollen Mitarbeiter von Megaupload aktiv gewesen sein. Auch in die Schweiz führt eine Spur, wie die Handelszeitung berichtet. So verrichtete der festgenommene deutsche Informatiker Mathias „Scuz“ Ortmann (40) – einer der engsten Vertrauten von Kim Schmitz – technische Dienste für die Zuger Adressbuchschwindel-Firma Intelligent Media AG. Auch im SMS-Abzocke-Geschäft soll er tätig gewesen sein.

Laut einer von Torrentfreaks.com veröffentlichten Liste wurden neben Mathias Ortmann zwei weitere Deutsche festgenommen: Finn Batato (38) und Sven Echternach (39). Einige der Beschuldigten kommen aus bestem Hause, schreibt die Handelszeitung. So sei einer der Sohn eines Ex-CDU-Landesvorsitzenden, der Vater einer anderen Person arbeite seit Jahren in leitender Stellung für das Goethe-Institut.

Geteilte Reaktionen auf die Sperrung des Filehosters

Die Schliessung von Megaupload.com wird – ähnlich wie damals die Sperrung von Kino.to – im Netz hitzig diskutiert. War die Sperrung des Filesharing-Netzwerks, das täglich 50 Millionen User weltweit nutzten, richtig?

Nein, sagen die einen. Sie verweisen darauf, dass der Hoster nicht ausschliesslich dem Sharing von urheberrechtlich geschützten Dateien diente. Ausserdem hätten die Betreiber ja nicht selbst die Dateien illegalerweise hochgeladen. „Die Post wird ja auch nicht dicht gemacht, weil illegale Waren gelagert und befördert wurden“, schreibt ein User.

Andere sehen das nicht so. Zwar sei das Angebot nicht ausschliesslich illegal gewesen, aber überwiegend, argumentieren sie. Ausserdem werfen sie dem führenden Kopf Kim Schmitz vor, mit dem illegalen Angebot Millionen abgesahnt zu haben.

Die Medienbranche und Filesharing

Klar dürfte sein, dass das Schliessen von Filesharing-Portalen einem Wettlauf zwischen Hase und Igel gleichkommt. Hat man den einen Hoster gesperrt, kommen zwei neue nach. Die Medienunternehmen werden somit ihre Kunden mit attraktiven ähnlich gearteten Angeboten (zurück)gewinnen müssen. Das heisst nicht, dass sie ihre Produkte künftig umsonst anbieten müssen. Filesharer wie Megaupload zeigen, dass User sehr wohl bereit sind, im Internet Geld für Musik und Filme auszugeben – die Nutzer der dortigen kostenpflichtigen Premium-Accounts beweisen es.

Das Argument der Medienunternehmen, das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten würde der Branche einen schweren wirtschaftlichen Schaden zufügen, hat der Bundesrat 2011 ausdrücklich zurückgewiesen. Die User würden das Geld, das sie durch Gratis-Downloads von Musik oder Filmen einsparen, an anderer Stelle im Unterhaltungssektor wieder ausgeben.

Daher ist laut Bundesrat eine liberale Praxis gerechtfertigt, nach der Gratis-Downloads von Musik oder Filmen zu privaten Zwecken in der Schweiz legal bleiben.

 

Titelbild: © RFsole – Fotolia.com

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