Abtreiben ist Mord
In der Schweiz wird eine Initiative lanciert, die fordert, dass Abtreibungen (bis auf Ausnahmefälle) künftig nur noch privat und nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt werden sollen. Der Sonntagsblick hat dazu eine Geschichte gemacht, mit der Abtreibung in ein positives Licht gerückt werden soll. Unter der Überschrift „Abgetrieben, um zu leben!“ kommen Frauen zu Wort, die abgetrieben haben und das „Recht auf Abtreibung“ verteidigen.
Um wiederum einen Kontrapunkt zu setzen, soll das Thema Abtreibung hier einmal aus einer ethischen Perspektive beleuchtet werden. Die Frage lautet schlicht: Ist Abtreibung Mord (= die geplante, schuldhafte Tötung von menschlichem Leben)?
Antwort: Ja, in der Tat. Die Begründung hierfür lässt sich schlüssig erbringen. Hingegen sind Abtreibungsbefürworter nicht in der Lage, ihrerseits eine konsistente moralische Position vorzulegen, wie im Folgenden gezeigt wird.
Gewöhnlich argumentieren Abtreibungsbefürworter so: Es sei legitim, ungeborenes Leben zu „beenden“, da der Embryo noch kein personales Wesen mit Bewusstsein und Willen sei. Da dem Embryo noch keine bewussten Interessen zukommen, könnten diese auch nicht verletzt werden. Dagegen gelte es, die Interessen der Frau zu berücksichtigen. Die Frau habe somit das alleinige Recht, darüber zu entscheiden, ob der Embryo heranwachsen darf oder nicht.
Bröckelige Argumentationsbasis der Abtreibungsbefürworter
Bereits an dem folgenden Punkt sind Abtreibungsbefürworter allerdings zu Einschränkungen genötigt. Dies betrifft den Fall, dass das Verhalten einer Schwangeren zu einer (künftigen) gesundheitlichen Beeinträchtigung des Kindes führt. Ist es ethisch verantwortungsvoll, wenn Schwangere rauchen oder massiv Alkohol konsumieren? Das dem nicht so ist, werden auch Abtreibungsbefürworter zugestehen müssen. Denn das geschädigte Kind könnte später – völlig zu Recht – der Mutter Vorwürfe machen: Warum hast du mir das damals angetan?
An dieser Stelle zeigt sich, dass offenbar sehr wohl zukünftige Interessen des ungeborenen Lebens berücksichtigt werden müssen (hier: das Interesse an Gesundheit). Ob der Embryo die Verletzung seines (künftigen) gesundheitlichen Interesses aktuell bewusst wahrnimmt oder nicht, ist unerheblich. Entscheidend ist, dass der Mensch später an den Folgen leiden wird. Die Argumentationsbasis der Abtreibungsbefürworter – der fehlende Personenstatus des Embryos – beginnt hier bereits zu bröckeln.
Dass Frauen das gute Recht hätten, ihrem heranwachsenden Kind gesundheitlichen Schaden zufügen zu dürfen, wird ja nun meines Wissens auch von Frauenrechtlerinnen nicht behauptet. Allerdings verteidigen diese das behauptete Recht der Frauen, das ungeborene Leben töten zu dürfen. Doch hier geraten Abtreibungsbefürworter in einen Widerspruch: Während nämlich das (künftige) gesundheitliche Interesse des heranwachsenden Menschen von der Schwangeren berücksichtigt werden muss (s. o.), soll dies für das noch elementarere Interesse am LEBEN nicht gelten.
Zirkelschluss: „Ich darf töten, weil ich töte“
Um dies überzeugend erscheinen zu lassen, greifen Abtreibungsbefürworter zu einem unzulässigen Trick. Sie sagen nämlich: Da der Embryo getötet wird, hat er ja gar keine Gelegenheit, ein bewusstes Interesse am Leben zu entwickeln. Somit könnte auch das Recht auf Leben – im Unterschied zum Interesse an Gesundheit – nicht verletzt werden. Es ergibt sich eine verquere und unhaltbare Argumentationsstruktur:
Falsche Argumentation pro Abtreibung:
- Der Embryo wird kein Mensch mit bewusstem Lebensinteresse.
- Ich töte den Embryo nämlich vorher.
- Daher darf ich den Embryo töten (denn ich verletze sein Lebensinteresse nicht).
Ein gravierender Schnitzer unterläuft Abtreibungsbefürwortern im Punkt 2. Hier rückt die Tat – die Tötung – nämlich tatsächlich an den Anfang der Argumentationskette – statt dass die Berücksichtung der Interessen am Beginn steht und daraus die Beurteilung der Tat (mit der Option „durchführen“ oder „unterlassen“) folgt. Der Punkt 1 resultiert nämlich aus Punkt 2 (der Tat) und ist diesem logisch nachgeordnet.
Sprich: Hier werden mit der Abtreibung erst Fakten geschaffen (es entwickelt sich keine Person), woraus dann die Legitimation für die Tat abgeleitet wird („ich habe die Interessen keiner Person verletzt“). Das mündet dann in einen Zirkelschluss, bei dem die Tat mit der Tat legitimiert wird. „Weil ich das werdende Kind töte, darf ich das Kind töten.“ Dies ist aber keine moralische Position und widerspricht allen üblichen moralischen Regeln.
Elementares Lebensinteresse muss geschützt werden
Wenn die Berücksichtigung der Interessen des werdenden Menschen am Anfang steht – und eben nicht die Tat -, muss die Argumentation korrekter Weise so aussehen:
Korrekte Argumentation contra Abtreibung:
- Das werdende Kind wird künftig ein bewusstes Interesse am Leben haben.
- Dieses Interesse ist zu schützen.
- Deshalb darf ich den werdenden Menschen nicht töten.
Fazit: Wie gezeigt, müssen die (elementaren) Interessen der künftigen Person von der Schwangeren sehr wohl berücksichtigt werden (z. T. bestreiten selbst Abtreibungsbefürworter dies nicht). Der fehlende Personenstatus des Embryos erweist sich dabei in ethischer Hinsicht als letztlich unerheblich. Versuche, Abtreibung dennoch zu rechtfertigen, münden in einen Zirkelschluss: „Weil ich das ungeborene Leben töte, darf ich es töten.“ Dies ist aber keine moralische Position und führt Ethik letztlich ad absurdum.
Folgt man üblichen moralisch-ethischen Regeln, lässt sich zwingend zeigen, dass die Tötung eines ungeborenen Menschen prinzipiell genauso moralisch verwerflich ist wie die Tötung eines Kindes oder Erwachsenen. Wer abtreibt, lädt somit prinzipiell eine schwere Schuld auf sich. Um Abtreibungen im Einzelfall zu rechtfertigen, bedarf es gravierender Rechtfertigungsgründe – wie bei der Tötung von Erwachsenen auch (Notwehr). Dies ist dann gegeben, wenn das Leben der Schwangeren durch das Leben des Ungeborenen in Gefahr ist und nur durch eine Abtreibung gerettet werden kann. Also dann, wenn der Blicktitel „Abgetrieben, um zu leben“ WÖRTLICH (!) (und nicht metaphorisch) stimmt.
Oberstes Bild: © Timof – shutterstock.com