Neues Phishing-Mail ködert mit „Steuerrückerstattung“

Dreiste Internet-Betrüger haben offenbar wieder Phishing-Mails in Umlauf gebracht: Seit heute Montag, 4. Juni 2012, können gefälschte Mitteilungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung im E-Mail-Postfach landen. Den Empfängern wird eine angebliche Steuerrückerstattung versprochen.

Bei Erhalt dieses Mails sollte der Anhang nicht geöffnet und das E-Mail gelöscht werden, rät die Melde- und Analysestelle Informationssicherung MELANI. Keinesfalls sollte man also das angehängte HTML-Formular ausfüllen und dort seine Personalien und Kreditkartendaten eingeben. Denn statt des versprochenen Geldsegens würde man sich nur eine Menge Ärger durch dreiste Datendiebe einhandeln. Gibt man die Daten ein, werden sie an einen Server gesendet, von wo aus sie dann (via PHP-Skript) an den Angreifer weiterleitet werden, erläutert MELANI.

Die Fälschungen lassen sich schon daran erkennen, dass derartige E-Mails nicht der üblichen Behördenpraxis entsprechen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung würde niemals Steuerrückerstattungen über E-Mail kommunizieren oder aber persönliche Informationen und Kreditkartendaten von Steuerpflichtigen über E-Mail einfordern, hält MELANI fest.

Der Wortlaut des Betrüger-Mails (man beachte das falsche Deutsch):

Datum    04 Juni 2012
Unsere Referenz    B/22635/12
Ihr Zeichen    09R/211/12


Sehr geehrte Steuerzahler,

Nach den letzten Berechnungen des jährlichen steuerlichen Ihre Tätigkeit haben wir festgestellt, dass Sie Anspruch auf eine Steuererstattung von 254,07 CHF erhalten sollen. Um Ihre Rücksendung erhalten, füllen Sie bitte das Steuerformular im Anhang zu dieser E-Mail und ermöglichen es uns 3-5 Werktage, um es zu verarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
ELVIN ZINGRE
Eidgenössische Steuerverwaltung

 

Quelle: melani.admin.ch
Bericht im SF: videoportal.sf.tv
Oberstes Bild: © Imilian – shutterstock.com

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