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Wie schütze ich mich vor Stalking?

31.07.2013 |  Von  |  Beitrag

Sicher haben Sie schon einmal unerwünschte Anrufe von einer Person erhalten. Oft genügt es, das Missfallen darüber deutlich zum Ausdruck zu bringen.

Was aber, wenn die Belästigungen weitergehen, vielleicht gar die neue Telefonnummer herausgefunden wird? Die Grenzen zum Stalking sind fliessend. Es handelt sich dabei um ein wiederholtes unerwünschtes Verhalten, unter Umständen auch mit Drohungen verbunden.

Anzeichen für Stalking

Stalking bedeutet „Nachpirschen“ oder Nachstellen“. Beim Täter handelt es sich meist um eine Person aus dem näheren Umfeld, dies ist aber nicht zwangsläufig der Fall. Statistisch sind mehr Frauen als Männer betroffen. Der Prozess kann schleichend beginnen, die einzelnen Taten sind für sich genommen oft subtil und nicht strafbar. Überschreitet eine Person jedoch häufiger Grenzen mit seinem Verhalten, die als „Nachstellen“ bezeichnet werden können oder empfunden werden, möglicherweise gar mit direkten oder indirekten Drohungen verbunden, sollten Sie als Opfer aktiv werden.

Neben Telefonanrufen deuten schriftliche Versuche der Kontaktaufnahme auf Stalking hin, häufig werden Gerüchte verbreitet, auch die Beschädigung von Eigentum oder die Belästigung des sozialen Umfelds ist nicht selten. Je nach Motivation des Stalkers sind auch Geschenke und Liebeserklärungen möglich. Schliesslich kann es zu körperlichen Bedrohungen und Angriffen kommen.

Soziale Isolation ist der falsche Weg

Stalking-Opfer fühlen sich bedroht und leiden unter Angstgefühlen, die Lebensqualität wird eingeschränkt. Was mit zunächst harmlos erscheinenden Grenzüberschreitungen beginnt, entwickelt sich zu immer drastischeren Aktionen und Massnahmen – spätestens jetzt ist von Stalking die Rede.

Ist es so weit, ziehen sich die Opfer oft zurück, um der Situation aus dem Weg zu gehen.Dies ist jedoch der falsche Weg. Es ist wichtig, möglichst frühzeitig deutliche Grenzen aufzuzeigen und andere Personen über das Verhalten des Stalkers zu informieren.

Weiterhin sollte jedes unerwünschte Verhalten dokumentiert werden, um einen Nachweis zu haben. Da Stalking in der Schweiz an sich keinen Straftatbestand darstellt, können nur tatsächliche Straftaten „zwischendurch“ zur Anzeige gebracht werden, dies sollte aber in jedem Fall geschehen. Je nachdem, wie extrem die Lage ist, kann eine Verfügung gegen den Täter beantragt werden, welche unter Strafandrohung jegliche Kontaktaufnahme verbietet.

Effektiver Schutz ist nicht möglich

Da das Verhalten bei Stalking ausschliesslich vom Täter ausgeht und nur einzelne Taten strafbar sind, kann sich niemand wirklich vor Stalking schützen. Hier müsste das Gesetz überarbeitet werden. Hinzu kommt, dass das Opfer je nach Ausmass psychisch unter den Folgen leidet und schliesslich kaum noch in der Lage ist, Gegenmassnahmen zu treffen. Auch Missverständnisse in der Bevölkerung über Stalking erschweren einen effektiven Schutz.

Aktiv Hilfe suchen

Sind Sie von Stalking betroffen, ist es wichtig, sich Hilfe zu suchen. Dies betrifft zunächst den näheren Bekanntenkreis.Jegliche eigeninitiative, direkte Konfrontation mit dem Stalker (der Stalkerin) oder gar Provokationen sollten unterlassen werden.

Statt dessen empfiehlt es sich, alle Dokumentationen sicherheitshalber an eine Person des Vertrauens weiterzugeben und direkte Bedrohungen oder Sachbeschädigungen zur Anzeige zu bringen. Ausserdem können Sie sich an die Schweizer Opferhilfe oder den Weissen Ring wenden, auch in vielen Kantonen und Städte gibt es Beratungsstellen.

Fazit

Da die Gesetzeslage in der Schweiz unzureichend ist, können nur einzelne Taten eines Stalkers (einer Stalkerin) zur Anzeige gebracht werden. Dennoch sollten sämtliche Vorkommnisse protokolliert werden, um gegebenenfalls zivilrechtliche Schritte einleiten zu können, beispielsweise eine Fernhalteverfügung zu erwirken. Der Bekanntenkreis sollte über das Geschehen informiert werden und eine Beratungsstelle kann helfen, die eigenen Ängste zu überwinden oder auch im Einzelfall Tipps geben, welche Massnahmen ergriffen werden können.

Oberstes Bild: © mrkornflakes – Shutterstock

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