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Verbraucherschutz: Welche Verbesserungen wurden für die Menschen erreicht?

13.07.2014 |  Von  |  Beitrag

[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text]In der Schweiz werden die Rechte der Konsumenten mehr und mehr gestärkt. Wo früher die Unternehmen viele Freiheiten hatten, ist nun eine Reihe von Gesetzen für den Konsumentenschutz vorhanden. Erst vor Kurzem in Kraft getreten ist das Swissnessgesetz, welches die Kennzeichnung der Produkte aus der Schweiz regelt. Die Konsumenten erhalten nun eine grössere Gewissheit, ob ein hoher Anteil im eigenen Land hergestellt wurde oder nicht.

Die Einführung des Swissnessgesetzes wurde lange diskutiert, verschiedene Verbraucherschutzorganisationen hatten den Erlass unterstützt. Im Jahr 2013 verabschiedete die Politik das Gesetz, welches die genauen Grenzen für die Zulässigkeit des Gütesiegels „aus der Schweiz“ definiert. Das Swissnessgesetz ist für Verbraucher wichtig, da den entsprechend gekennzeichneten Produkten ein höherer Wert zugeschrieben wird und daher der Preis im Durchschnitt um 20 Prozent über vergleichbaren Produkten liegt.

Doch auch wenn auf einem Produkt das Schweizer Symbol zu finden ist, wurde es in den meisten Fällen nicht zu 100 Prozent in der Schweiz hergestellt, ausgenommen Milcherzeugnisse. Bei Lebensmitteln muss lediglich 80 Prozent der Produktmasse im Inland produziert worden sein, die Grenze bei industriellen Produkten liegt bei 60 Prozent. Somit wurde die Situation für die Verbraucher deutlich verbessert, jedoch nicht perfektioniert.

Im Gegensatz zu anderen Ländern, wie beispielsweise Deutschland, ist das Recht auf Garantie in der Schweiz nicht sehr umfangreich. Doch auch in diesem Punkt kam es im Jahr 2012 zu einem Erfolg für die Verbraucher. Die Hersteller müssen zwei Jahre lang die einwandfreie Funktion des gekauften Objektes garantieren. Sollten Defekte auftreten, dann müssen diese behoben werden. Allerdings gibt es Ausnahmen bezüglich der Regelung. Es ist rechtens, die 2-jährige Garantie auszuschliessen, dies muss für den Konsumenten sichtbar zu erkennen sein. Ein versteckter Ausschluss in den AGBs ist nicht zulässig.

Somit werden die Konsumenten besser darüber informiert, welche Rechte sie gegenüber dem Verkäufer haben. Die Garantie sorgt dafür, dass die Kunden sich auf die einwandfreie Funktionstüchtigkeit verlassen und die Geräte mindestens zwei Jahre lang nutzen können. Somit wird Billigproduktionen, welche diese Zeitgrenze nicht erreichen, Einhalt geboten. Um die Verbraucher davor zu schützen, nachteilige Geschäfte einzugehen, wurde im Jahre 2012 das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verschärft. Eine Anpassung des Gesetzes war unter anderem notwendig, da sich auch die Vorgehensweisen der Unternehmen geändert hatten. Hauptpunkte der Verordnung sind die Preiskennzeichnung, ungebetene Anrufe und Schneeballsysteme. Auch Gewinnversprechen auf Werbefahrten und Eintragungen in nutzlose Register gehören zum Inhalt.

Verbraucher sind einigen Gefahren ausgesetzt, ihr Geld zu verlieren. Immer mehr Unternehmen haben sich darauf spezialisiert, sich neue Tricks zu überlegen, wie sie den Verbraucher zur Kasse bitten können. Eine beliebte Variante sind Versprechungen auf einen möglichen Gewinn. Dieser wird nie ausgezahlt, sondern die Opfer tätigen Zahlungen, in der Hoffnung, den versprochenen Preis zu erhalten. Werbefahrten zählen unter anderem zu dieser Kategorie.

Unerlaubte Werbeanrufe sind ebenfalls ein großes Problem. Sie sind nicht nur störend, sondern zielen darauf ab, den Angerufenen am Telefon zu überraschen und zu ungewollten Handlungen zu bringen. Durch die neuen Regelungen wurden die Möglichkeiten der Unternehmen eingeschränkt und die Verbraucher in ihren Rechten bestärkt.[/vc_column_text][vc_separator color=“grey“][vc_column_text]

In den letzten Jahren wurden zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern aufgenommen, welche unlautere Geschäftspraktiken betreffen. (Bild: sevenke / Shutterstock.com)

In den letzten Jahren wurden zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern aufgenommen, welche unlautere Geschäftspraktiken betreffen. (Bild: sevenke / Shutterstock.com)

[/vc_column_text][vc_separator color=“grey“][vc_column_text]Das neue Gesetz schützt die Verbraucher vor diesen und anderen Methoden. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern aufgenommen, welche unlautere Geschäftspraktiken betreffen. Bereits ein Jahr nach der Einführung des UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) registrierte das Staatssekretariat rund 5000 Anzeigen von Verbrauchern. Diese wurden von der Behörde kontrolliert und im Bedarfsfall mit einer Abmahnung oder einer Strafklage geregelt.

Problematisch ist, wenn die betroffenen Unternehmen ihren Sitz im Ausland haben. In vielen Fällen sind die Betrüger nicht in der Schweiz ansässig, sondern stammen aus anderen europäischen Ländern. Vor allem die Bereiche des Adressbuchschwindels und der Werbeanrufe sind von dieser Situation betroffen. Die Ermittler stehen dann vor einigen Schwierigkeiten, was die Verfolgung und Ahndung betrifft. Trotz der Einschränkungen wurde die Position der Verbraucher gestärkt und diese haben eine Möglichkeit, sich gegen Betrugsversuche zu wehren. Diese Chance wird von der Bevölkerung genutzt und die betroffenen Unternehmen werden somit in ihren Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt.

Neben diesen jüngsten Erlassen blickt die Schweiz in der Geschichte des Verbraucherschutzes auf eine bewegte Vergangenheit zurück. Vor allem die Kennzeichnungspflicht ist ein häufig diskutiertes Thema gewesen und wird es auch in der Zukunft bleiben. So werden seit dem Jahr 1973 Textilien mit Material- und Pflegeangaben ausgezeichnet, fünf Jahre später erfolgte die Standarisierung bei den Deklarationen von elektrischen Haushaltsgeräten. Im gleichen Jahr trat die Preisbekanntgabeverordnung in Kraft.

Ein weiterer Meilenstein war die Kennzeichnungspflicht auf Lebensmitteln, welche die Zutaten, den Preis und das Gewicht mit einschließt. 1980 trat das entsprechende Gesetz in Kraft. Schwierigkeiten bestanden jedoch noch im Bereich der Bioprodukte. Es war eine einheitliche Definition notwendig, sodass sich die Verbraucher auf die Angaben verlassen konnten. Die Definition der Begriffe „biologisch“ und „ökologisch“ wurde 1998 in die Bioverordnung aufgenommen.

Zwischen den Wünschen der Unternehmen und den Interessen der Kunden herrschen teilweise große Differenzen, hier ist die Politik gefordert, klare Richtlinien zu schaffen. Der Verbraucherschutz ist ein wichtiges Thema und bringt immer neue Herausforderungen mit sich. Für die Umsetzung kämpfen verschiedene Organisationen, wie die Stiftung für Konsumentenschutz. Verbraucher erhalten einen Vertreter, sodass in den letzten Jahren viele Erfolge im Verbraucherschutz zu verzeichnen waren.

 

Oberstes Bild: © 3DDock – Shutterstock.com[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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