Bei Sozialbetrug droht Ausschaffung
[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text]Ein Gericht in der Schweiz hat jüngst eine Familie aus Serbien als Sozialbetrüger entlarvt und verurteilt. Dem Familienvater der vierköpfigen Familie droht die Ausschaffung nach Serbien, die Mutter mit den beiden Kindern darf bleiben. Auch wenn ein solches Urteil zunächst verwirrt, setzt es doch ein klares Zeichen gegen Sozialbetrug auch durch Migranten.
Das Sozialsystem um die 350’000 Franken geprellt
Im konkreten Fall hat die Familie über ganz zehn Jahre hinweg Sozialleistungen in Höhe von etwa 350’000 Franken zu Unrecht bezogen. Während die Mittel aus Steuergeldern Monat für Monat in die Familienkasse flossen, waren beide Elternteile zusätzlich beschäftigt, ohne den Behörden Meldung darüber zu erstatten.
Auf diese Weise erschlichen sich die Sozialbetrüger nicht unerhebliche Geldmittel, mit denen sie im Vergleich zu ähnlich betroffenen Familien gut leben konnten. Immerhin übernimmt der Steuerzahler für soziale Härtefälle im Rahmen der Sozialhilfe einen angemessenen Lebensunterhalt pro Person, die Miete, die Krankenversicherung und andere notwendige Ausgaben.
So lebten die Serben quasi mietfrei mit staatlich gesponserter Krankenversicherung und anderen Leistungen und verdiente sich noch Geld dazu. Dass das nicht geht, haben jetzt die Richter deutlich klargemacht.
Immerhin leistete sich die Familie auch von den zu Unrecht bezogenen Geldern zwei Autos, häufige Besuche im Spielcasino und so manch andere Annehmlichkeit des Lebens in einem funktionierenden wirtschaftlichen System.
Ein Beispiel, das Schule machen kann
Wünschenswert wäre, dass dieses Beispiel Schule macht. Besonders in den grossen Städten belasten die hohen Kosten der Sozialleistungen die Haushalte oftmals über Gebühr. Hier empfiehlt sich möglicherweise auch ein anderes Kontrollsystem. Immerhin erscheint es schon bedenklich, wenn über zehn Jahre hinweg Sozialleistungen zu Unrecht vergeben werden. Und da ist die serbische Familie wohl kein Einzelfall.
Es ist ein gutes Zeichen der sozialen Fairness, wenn der Missbrauch des Sozialsystems unter harte Strafen gestellt wird. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, hier Migranten anders zu behandeln als die Einheimischen mit Schweizer Staatsbürgerschaft.[/vc_column_text][vc_separator color=“grey“][vc_column_text]
[/vc_column_text][vc_separator color=“grey“][vc_column_text]Nicht alle über einen Kamm scheren
Auch wenn eine steigende Tendenz beim Sozialbetrug durch Migranten zu konstatieren ist, sollen hier nicht alle Migranten über einen Kamm geschoren werden. Dagegen spricht eine grosse Masse ehrlicher, arbeitsbereiter Ausländer, die gern an der wirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz aktiv teilhaben, sofern sie es können und dürfen. Allerdings werfen gerade die so genannten „Sozialtouristen“ ein eher schlechtes Licht auf die grosse Menge der Ausländer, die sich hier ehrlich bemühen.
Wagt man einen Blick in die Zukunft, dann wird die Anzahl der sogenannten Wirtschaftsflüchtlinge schon in den nächsten Jahren deutlicher als bisher zunehmen. Zu den Kriegsflüchtlingen beispielsweise aus Syrien und anderen Krisengebieten kommen durch die Regelungen der Personenfreizügigkeit eine Menge von Migranten aus dem ehemaligen Jugoslawien, aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion, aus Bulgarien und Rumänien und zunehmend auch aus Afrika.
Besonders die Regelung der EU, dass kein afrikanischer Flüchtling am Betreten der europäischen Union auf dem Seeweg über das Mittelmeer gehindert werden darf, wird die Armutsflüchtlingswelle aus Afrika weiter anfeuern.
Falsche Rücksicht auf Migranten setzt falsche Zeichen
Im Gegensatz zum erläuterten Fall werden nicht alle aufgeflogenen Sozialbetrüger entsprechend hart bestraft. So kommt es vor, dass Sozialbetrüger mit Migrantenstatus mit Ermahnungen, Verwarnungen oder moderaten Geldstrafen relativ schadlos davonkommen. Eine solche überzogen liberale Politik setzt in der Regel falsche Zeichen an jene, die ihren Aufenthalt mit ehrlicher Arbeit oder eben mit ihnen tatsächlich zustehenden Sozialleistungen bestreiten wollen oder müssen.
Klar ist, dass eine falsche Rücksicht gegenüber straffällig gewordenen Migranten auch falsche Zeichen gegenüber anderen Migranten setzt. Hier haben hat das jüngste Urteil richtige Zeichen gesetzt und gezeigt, dass sich auch ein weltoffener Sozialstaat wie die Schweiz nicht von Sozialbetrügern ausnehmen lassen muss. Auch dann nicht, wenn diese aus dem Ausland kommen.
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