Welche Veränderungen finden in der Berufsbildung statt?

In der Schweiz bilden die Gestaltung und die Förderung der Berufsausbildung ein vielfach diskutiertes Thema. Es geht zum einen darum, die Absolventen und Absolventinnen zu unterstützen, zum anderen muss auch die Transparenz der einzelnen Abschlüsse erhöht werden. In nächster Zeit treten einige neue Gesetze in Kraft, und den zuständigen Stellen liegen weitere Vorschläge vor.

Im August 2014 hat der Bundesrat beschlossen, Vorbereitungskurse für eidgenössische Prüfungen zu fördern. Eine genaue Ausarbeitung muss noch erfolgen, der erste Schritt ist allerdings vollzogen. Im Oktober 2014 treten dann weitere Neuerungen in Kraft, welche das Ansehen der Abschlüsse im Ausland verbessern sollen. Zudem stehen Umbenennungen der Berufsbildungen im Raum, hier bleibt die Entscheidung vom Ständerat abzuwarten.

Die finanzielle Förderung für Vorbereitungskurse: Der Bund möchte in die Bildung investieren

Der Bundesrat möchte verstärkt die Vorbereitung auf eidgenössische Prüfungen finanziell unterstützen. Die neuen Regelungen sollen ab 2017 in Kraft treten, hierfür werden 60 bis 100 Millionen Franken bereitgestellt. Ziel ist, dass die Berufsbildung gestärkt wird und die Prüflinge eine bessere Ausgangssituation erhalten. Somit kommen die Beschlüsse den Absolventen zugute, diese werden entlastet.

Laut Aussage von Bundesrat Johann Schneider-Ammann ist das duale Bildungssystem der Schweiz ein sehr wichtiger Punkt im Ausbildungssystem. Allerdings träten einige Probleme auf, welche nun in Angriff genommen werden sollten. Die Finanzierung der Vorbereitungskurse für eidgenössische Prüfungen musste bisher von den Absolventen und Absolventinnen grösstenteils selbst getragen werden. Dies bedeutete eine hohe finanzielle Belastung und oftmals auch die Zuwendung zu alternativen Ausbildungswegen.


Ob höhere Berufsprüfung oder höhere Fachprüfung, nach Aussage von Schneider-Amman entstehen im Vergleich zu einer akademischen Prüfung rund 30’000 CHF an Mehrkosten. (Bild: Monkey Business Images / Shutterstock.com)
Ob höhere Berufsprüfung oder höhere Fachprüfung, nach Aussage von Schneider-Amman entstehen im Vergleich zu einer akademischen Prüfung rund 30’000 CHF an Mehrkosten. (Bild: Monkey Business Images / Shutterstock.com)


Ob höhere Berufsprüfung oder höhere Fachprüfung, nach Aussage von Schneider-Amman entstehen im Vergleich zu einer akademischen Prüfung rund 30’000 CHF an Mehrkosten. Die Prüfungskosten werden seit Anfang 2013 zum grössten Teil vom Bund übernommen. Der Bundesrat hat sich nun dafür ausgesprochen, bis zu 50 % der Kosten für die Vorbereitungskurse dem Bund anzurechnen.

Die Umsetzung bleibt abzuwarten

Die Vorschläge sind noch nicht bis ins Detail ausgearbeitet, diese Aufgabe fällt in den Bereich des WBF (Department für Wirtschaft, Bildung und Forschung). Bis Ende 2014 soll eine Vernehmlassungsvorlage erarbeitet werden. Inwieweit die einzelnen Absolventen und Absolventinnen gefördert werden, muss noch konkretisiert werden.

Rechnet man die Subventionssummen auf die einzelnen Prüflinge um, dann würde jeder Absolvent im Durchschnitt lediglich 3300 bis 5500 CFH an Unterstützung erhalten. Es bleibt also abzuwarten, wie die genaue Umsetzung aussieht und welche Entlastungen sich für die Absolventen ergeben. Laut Aussage des Bundesrates muss in jedem Fall eine Berücksichtigung der tatsächlich entstandenen Kosten erfolgen, sodass eine möglichst gerechte Verteilung erfolgt.

Die letzte Entscheidung liegt beim Parlament. Der Bundesrat plant, die neuen Subventionsvorschläge im Rahmen der BFI-Botschaft (Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation) vorzulegen.

Der nationale Qualifikationsrahmen sorgt für Transparenz

Neben der finanziellen Unterstützung sollen in der Berufsbildung noch weitere Veränderungen stattfinden. Ein Punkt ist die Erschaffung eines nationalen Qualifikationsrahmens für Abschlüsse in der Berufsbildung. Hierdurch soll die internationale Vergleichbarkeit verbessert werden. Ziel sei es, dass die schweizerischen Berufsbildungsabschlüsse im Ausland einen höheren Stellenwert einnehmen, da sie transparenter und besser einzuordnen sind. Auch im Inland soll die Position der Fachkräfte gestärkt werden.

Wird der „Professional Bachelor“ eingeführt?

In der Schweiz wird das Berufsbildungssystem bereits seit Längerem diskutiert. Es herrschen verschiedene Meinungen, wie die Zukunft aussehen soll. Einige Organisationen, wie beispielsweise der Gewerbeverband, fordern die Einführung des sogenannten „Professional Bachelors“. Das Begehren liegt aktuell dem Ständerat vor, nachdem im Juni 2014 der Nationalrat seine Befürwortung bekundet hat.

Bundesrat Schneider-Ammann hingegen steht diesen Ideen kritisch gegenüber. Er befürchtet eine Vermischung akademischer und beruflicher Bezeichnungen, wodurch die Aussagekraft abnehme. Das Ziel müsse es sein, eine Gleichwertigkeit beider Wege unter Beibehaltung der Andersartigkeit zu erreichen. Wichtig sei es, Transparenz zu schaffen, dies komme sowohl den Absolventen und Absolventinnen wie auch den Unternehmen zugute.

Im Ausland für Klarheit sorgen

In Zukunft ist im Rahmen des Qualifikationsrahmens eine Einteilung in acht Niveaus möglich. Jeder Berufsbildungsabschluss wird einer dieser Kategorien zugeordnet werden. Eine weitere Veränderung soll durch schriftliche Zusätze erfolgen. Für den Abschluss der höheren Berufsbildung wird ein Diplomzusatz erstellt, der Abschluss der beruflichen Grundbildung wird durch eine Zeugniserläuterung ergänzt.

Damit die Zusätze sowohl im Inland wie auch im Ausland genutzt werden können, sind die Beilagen sowohl in den Landesprachen wie auch in Englisch geschrieben. Sie enthalten wichtige Informationen zum Abschluss und verdeutlichen das Niveau des jeweiligen Abschlusses. Dadurch soll eines der Hauptprobleme reisewilliger Absolventen und Absolventinnen gelöst werden: die Anerkennung im Ausland.

Da das Berufsbildungssystem der Schweiz im Ausland weniger bekannt ist, haben die Absolventen gegenüber Bewerbern aus anderen Ländern Nachteile. Diese sollen nun behoben werden, Transparenz ist dabei ein wichtiger Schritt. Der Qualifikationsrahmen und die Beilagen sollen es ausländischen Arbeitgebern erleichtern, die Ausbildung der Bewerber abschätzen zu können.

Im Gegensatz zur finanziellen Förderung sind diese Regelungen bereits ausgearbeitet und treten in naher Zukunft in Kraft. Der Qualifikationsrahmen wird zum 1. Oktober 2014 wirksam, die Zeugnisbeilagen und die Diplomzusätze können ab Sommer 2015 veröffentlicht werden.

 

Oberstes Bild: © Stuart Miles – Shutterstock.com

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