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Vorsicht: Abofalle Internet

12.11.2014 |  Von  |  Beitrag

Beim Surfen im Netz gerät man oft auf Seiten mit angeblich kostenlosen Angeboten, etwa für Zeitschriften oder Hausaufgabendienste. Oder es lockt ein attraktiver Gewinn – man muss lediglich seine Daten eingeben, um in den Genuss zu kommen. Wenige Tage später liegt stattdessen eine gesalzene Rechnung für ein Abo im Briefkasten. Verbraucherschützer raten: Auf keinen Fall zahlen!

Es kann jedem passieren: Einmal auf „OK“ oder „Bestätigen“ geklickt, erfolgt die Weiterleitung zu einem Formular für die Eingabe der persönlichen Daten. Schon ist ein Vertrag geschlossen – zumindest nach Ansicht des Seitenbetreibers. Denn: Weist der Anbieter nicht ausdrücklich auf entstehende Kosten hin, hat er keine Ansprüche. Ein winziger Hinweis, irgendwo auf der Seite versteckt, reicht nicht aus. Dieses offensichtliche Täuschungsmanöver ist schlicht Betrug.

Tipp: Vor einem Bestätigungsklick die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau studieren. Persönliche Daten nur angeben, wenn es sich eindeutig um ein seriöses Angebot handelt. Bitte niemals IP-Adresse oder Kreditkartennummer bekannt geben!

Verbraucher können sich wehren

Wer seine Daten schon herausgegeben und eine Rechnung bekommen hat, sollte kühlen Kopf bewahren und sofort kontern: Statt der erhofften Zahlung bekommt der Anbieter einen unmissverständlichen Brief mit dem Inhalt, dass ein Irrtum vorliegt und ein Vertrag nicht zustande gekommen ist. Alle Schweizer Einwohner dürfen gemäss dem Obligationsrecht in solchen Fällen auf einen „Irrtum“ verweisen (OR 220 Artikel 24).

Um auf Nummer Sicher zu gehen, ist der Versand per Einschreiben zu empfehlen. Wichtig: Selbstbewusst auftreten – es gehört zur Taktik derartiger Geschäftemacher, Verbraucher einzuschüchtern und zu verunsichern. Entsprechende Musterschreiben bietet zum Beispiel das SRF kostenfrei auf seiner Homepage an.

Meist genügt dieser eine, deutliche Widerspruch. Sollte der Anbieter dennoch eine Betreibung einleiten, heisst es wiederum schnell zu reagieren und Rechtsvorschlag zu erheben. Die Frist beträgt zehn Tage. Spätestens jetzt hat der Rechnungsteller wahrscheinlich genug: Im Falle der Rechtsöffnung entstünden ihm zunächst weitere Kosten. Ein Prozess ist ohnehin nicht sein Ziel, da er seine Forderung kaum wird durchsetzen können.

Abos per SMS oder MMS

Das Risiko einer Abofalle per Handy ist ebenfalls gross, da fingierte SMS-Nachrichten schwer zu erkennen sind. In der Meldung heisst es beispielsweise, das Abo für den Kurznachrichtendienst oder den Telefonanbieter laufe ab – die Verlängerung kann man praktischerweise gleich mit „Herunterladen“ bestätigen. Schon läuft das Abo für eine wertlose App. Manchmal bemerken die Verbraucher das nicht sofort, weil der Betrag über die Telefonrechnung eingezogen wird.

Eine SMS mit dem Text „STOP ALL“ an die Absendernummer bestellt das unerwünschte Abo ab. Ansonsten gilt auch hier: Mit Einschreibebrief widersprechen und auf Irrtum berufen. Ausserdem den Telefonanbieter informieren und die Rechnung um den entsprechenden Betrag kürzen.

 

Oberstes Bild: © Ditty-about-summer – Shutterstock.com

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