Die Abofalle – Verbraucher können sich schützen

In den letzten Jahren sind verschiedene Vorgehensweisen bekannt geworden, bei denen Verbraucher im Internet um ihr Geld betrogen werden sollten. Hierzu zählt unter anderem die Abo-Falle, gegen welche Verbraucher sich wehren können. Nicht jede Rechnung, welche versandt wird, ist auch gültig und muss bezahlt werden.

Oftmals drohen die Betrüger mit gerichtlichen Schritten, daher ist es wichtig zu wissen, welche Verhaltensweise richtig ist. Zudem sollten Sie versuchen, im Vorfeld die Fallen zu erkennen und zu meiden.

Wie funktioniert die Abo-Falle?

Bei der Abo-Falle werden Verbrauchern vermeintlich kostenlose Angebote gemacht. Sie nutzen einen Dienst, wie beispielsweise die Anzeige eines Horoskops oder die Berechnung von Versicherungsbeiträgen. Auf der Website wird der Anschein erweckt, dass die Leistung kostenlos sei. Im Kleingedruckten oder den AGB hingegen werden die eigentlichen Kosten angegeben.

Die Verbraucher werden über einen Trick dazu animiert, ihre E-Mail-Adresse oder ihre Privatanschrift anzugeben. Sobald dies geschehen ist, können die Betreiber der Homepage den Opfern eine Zahlungsaufforderung zusenden. Wird die Rechnung nicht gezahlt, dann folgen Drohungen, gerichtliche Schritte oder die Abgabe an ein Inkassounternehmen durchzuführen.

Wie kann ich mich schützen?

Diese Vorgehensweise ist rechtswidrig und von den Schweizer Gerichten als unzulässig eingestuft worden. Die Verbraucher werden in die Irre geführt und der Aufbau der Websites entspricht nicht den Vorgaben. Obwohl gute rechtliche Voraussetzungen für die Opfer bestehen, sollte versucht werden, die Auseinandersetzung zu vermeiden. Solange die Betreiber der Website den Namen und die Anschrift der Besucher nicht kennen, können Sie keine Rechnung versenden. Daher sollten keine entsprechenden Angaben auf unbekannten Websites gemacht und die AGB gründlich gelesen werden.

Für kostenlose Angebote ist es nicht notwendig, dass der Betreiber die persönlichen Daten kennt. Daher sollte im Zweifelsfall nach einem anderen Anbieter gesucht werden, das Angebot im Internet an seriösen Websites ist gross. Allerdings treten auch Fälle auf, in welchen die Opfer die entsprechende Seite nie besucht haben und dennoch eine Zahlungsaufforderung erhalten. Zudem werden in einigen Fällen Rechnungen an Minderjährige versandt, hier sollten die Eltern Widerspruch einlegen.



Wie wehre ich mich gegen die Rechnungen?

Wird eine Rechnung zugesandt, dann sollten Sie per Einschreiben Widerspruch gegen den vermeintlichen Vertrag einlegen. Eine weitere Reaktion ist nicht notwendig. Oftmals bleibt es bei Drohungen der Forderungsbeitreibung, gerichtliche Schritte werden selten vorgenommen. In diesem Fall haben Sie durch den rechtzeitigen Widerspruch den Vertrag angefochten und die Richter sprechen den Verbrauchern Recht zu. Voraussetzung ist, dass entweder die Website nicht besucht wurde oder dort keine ausreichende Auszeichnung der Kostenverpflichtung vorzufinden ist.

 

Oberstes Bild: © Kzenon – Shutterstock.com

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