15. Juli 2016

Kanton Uri: Wolf soll abgeschossen werden

25 Schafe hat ein Wolf in Wassen und Gurtnellen in letzter Zeit gerissen. Die Bedingungen für einen Abschuss sind damit erfüllt: Der „schadenstiftende“ Wolf soll abgeschossen werden. Eine entsprechende Abschussverfügung hat die Sicherheitsdirektion für das betroffene Gebiet erlassen. Der Wolf hat seit Mitte Mai 2016 auf Alpen und Heimbetrieben der Gemeinden Erstfeld und Isenthal 16 Schafe gerissen. Dieses Gebiet ist als Präsenzgebiet des Wolfs ausgeschieden. In den vergangenen drei Wochen hat ein Wolf zudem auf verschiedenen Alpen in Gurtnellen und Wassen 25 Schafe gerissen und 2 verletzt. Dieses Gebiet war bis anhin als Nichtpräsenzgebiet des Wolfes ausgeschieden.

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Illegale Zuwanderung ausser Kontrolle

Die Schweizerische Volkspartei (SVP) weist auf den starken Anstieg der Asylgesuche in den ersten sechs Monaten dieses Jahres hin. Danach wurden insgesamt 14’277 Asylgesuche gestellt. Im Vergleich zum gleichen Vorjahres-Zeitraum bedeute dies eine Zunahme von 20 Prozent. Trotz Schliessung der sogenannten „Balkanroute“ sei der Ansturm nach wie vor ungebrochen. Vor allem aus dem Tessin häuften sich in den letzten Tagen Meldungen über einen neuen Zustrom auf die Schweizer Grenze.

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„NZZ“ – Presserat beanstandet Bericht

Der Schweizer Presserat hat einer Beschwerde teilweise Recht gegeben, in der ein Bericht der „NZZ“ beanstandet worden war. Der Rat stellte fest, dass in dem Beitrag nicht klar genug zwischen Berichterstattung und Kommentierung unterschieden worden sei. Damit sei gegen den Journalistenkodex verstossen worden. Beschwert hatte sich Alt-Bundesgerichtspräsident Giusep Nay. In dem Artikel war es um ein Urteil des Bundesgerichts gegangen. Das Bundesgericht hatte in einem Entscheid festgehalten, dass das Freizügigkeitsabkommen der Schweiz mit der EU in der Rechtsprechung Vorrang gegenüber der vom Volk angenommenen Masseneinwanderungsinitiative Vorrang hat. Im beanstandeten Artikel vom 30. Januar 2016 hatte die „NZZ“ über diesen Entscheid berichtet.

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Badevergnügen – ohne Alkohol noch schöner

An heissen Tagen suchen die Menschen gerne das kühle Nass – zu Tausenden tummelt man sich in Schwimmbecken, Pools, Badeseen oder Flüssen. Gerne wird dabei auch ein cooler Drink zu sich genommen. Alkohol sollte darin allerdings möglichst nicht enthalten sein. Ein Cocktail an der Strandbar kann doch positiv zur Ferienstimmung beitragen, denkt sich mancher. Leider verläuft der Badeplausch zwischendurch nicht immer ohne schwerwiegende Folgen: Letztes Jahr kamen in der Schweiz 50 Menschen – überwiegend Männer - beim Baden ums Leben. Dabei spielte auch Alkohol häufiger eine Rolle.

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Skimming-Angriffe in der Schweiz nehmen wieder zu

Seit Jahresbeginn 2016 wird in der Schweiz wieder eine Zunahme von Skimming-Angriffen registriert. Dabei werden von den Tätern an Tank- und Billettautomaten, seltener an Bancomaten, spezielle Apparaturen installiert. Diese kopieren die Magnetstreifendaten von Konto-, Debit- und Kreditkarten und spähen die PIN aus. Aufgrund dieser Attacken wurden im ersten Halbjahr 2016 rund 2200 Karten von den Finanzinstituten präventiv gesperrt. Die Polizei gibt Tipps, wie man sich vor dem Kreditkartenmissbrauch schützt.

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Fotos von Toten publizieren: Was der Presserat sagt  

Im Internet darf man sich nicht einfach an Fotos von Privatpersonen bedienen. Daran erinnert der Schweizer Presserat „Blick“ und „Blick.ch“ und heisst eine Beschwerde teilweise gut. Am 23. September 2015 publizierten „Blick“ und „Blick.ch“ einen Artikel über einen Unfall bei einer Armeeübung. Dabei starb ein WK-Soldat. Der Artikel ist mit den Fotos des Verunfallten und von Armeechef André Blattmann bebildert.

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