12. August 2016

Polizei durch Laserpointer geblendet

In der Nacht zum Sonntag, den 7. August 2016, wurde eine Patrouille der Polizei Basel-Landschaft gegen 2.43 Uhr mit einem Laserpointer geblendet. Das Ganze ereignete sich während der Fahrt in der Fraumattstrasse in Liestal. Zwei Polizisten mussten sich danach mit Augenreizungen ins Spital begeben. Die Polizei sucht nun nach Zeugen sowie weiteren möglichen Betroffenen und setzt eine Belohnung aus.

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Zürich – kontroverse Diskussion eines Burka-Verbots

Burkas sind für viele Einheimische ein Stein des Anstosses, zumal sie immer häufiger im öffentlichen Raum zu sehen sind. Auch in Zürich sorgt die Vollverschleierung für Diskussionsstoff. Für den Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) gehören sie nicht in die Schweiz. Vollständige Verschleierungen sollten seiner Meinung nach verboten werden. Die Juso und Zürich Tourismus sehen das anders. Die Debatte über die totale Verschleierung sei wichtig, meint Fehr. „Zu Touristinnen kann ich nicht freundlich sein, wenn ich ihr Gesicht nicht sehe“, sagte er in einem Interview mit der „Neuen Zürcher Zeitung“ vom Donnerstag. In einer liberalen Gesellschaft zeige jeder sein Gesicht. „Wir sollten nicht zulassen, dass einzelne Touristen ihre Frauen total verschleiert durch die Bahnhofstrasse führen“, sagte der SP-Regierungsrat weiter. Er habe für solches Verhalten kein Verständnis.

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Empörender Anstieg tierschutzwidriger Versuche

Der Schweizer Tierschutz STS nimmt Stellung zur Tierversuchsstatistik 2105. Diese ruft bei Tierfreunden Verständnislosigkeit und Empörung hervor: ein Anstieg von 12,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr – aber angeblich kein Geld für Alternativmethoden. Einen „Verbrauch“ von 682'000 Tieren weist die jüngst veröffentlichte eidgenössische Tierversuchsstatistik aus. Das entspricht einer Erhöhung der Gesamtzahl von 12,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Schweiz „verheizt“ demnach heute 20 Prozent mehr Versuchstiere als noch vor 15 Jahren! Das ist ein entsetzlicher Anstieg der Tierversuchszahlen.

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Buchtipp: Kuba 1959 – Szenen einer Revolution

Der Umsturz auf Kuba im Jahre 1959 unter der Führung von Fidel Castro sollte die westliche Welt aufrütteln und wenige Jahre später zu einer bedrohlichen Weltkrise führen. Die Revolution auf der Zuckerinsel unmittelbar vor der Haustür der Vereinigten Staaten war aber auch für manchen Zeitgenossen ein Faszinosum. Es gibt nur wenige authentische Bilder von dem Ereignis. Etliche davon sind dem Fotografen Burt Glinn gelungen. Sie sind jetzt Gegenstand eines aufregenden Buchs. Silvester 1958, 22 Uhr: Der Magnum-Fotograf Burt Glinn, dem Anlass angemessen im schwarzen Smoking, erfährt bei einer Party in New York von der Flucht des Diktators Batista aus Kuba. Bereits um 7 Uhr am nächsten Morgen fliegt er auf die Insel und fordert von seinem Taxifahrer in Havanna: „Bringen Sie mich zur Revolution!“

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SRK unterstützt Rettung von Flüchtlingen

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) will Menschen auf der Flucht nun noch stärker helfen. Eine Gesundheitsdelegierte des SRK unterstützt von nun an die Rettung von Flüchtlingen, die auf dem Mittelmeer gekentert sind. Ausserdem leistet das SRK mit weiteren 150 000 Franken auch finanzielle Unterstützung und trägt damit zur Nothilfe im Mittelmeerraum bei.

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Das hilft bei Harnwegsinfekten

Harnwegsinfektionen zählen zu den häufigsten bakteriellen Infektionen. Symptome eines Harnwegsinfekts sind unter anderem das ständige Gefühl, zur Toilette gehen zu müssen sowie Schmerzen und Brennen beim Wasserlassen. Was bei einem Harnwegsinfekt hilft und wann lieber ein Arzt aufgesucht werden sollte, erfahren Sie hier.

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TIR zeigt Circus Royal wegen Löwennummer an

Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) erstattet Strafanzeige gegen den Schweizer Circus Royal wegen Tierquälerei. Anlass ist eine fragwürdige Löwennummer, deren sofortige Einstellung die Organisation fordert. TIR sieht in der Nummer eine Missachtung der gesetzlich geschützten Tierwürde. TIR argumentiert, das Schweizer Tierschutzgesetz schütze neben dem Wohlergehen von Tieren auch ihre Würde. Der Schutz der auch verfassungsrechtlich garantierten Tierwürde besage, dass Tiere einen Eigenwert haben und in erster Linie um ihrer selbst willen existierten. Darum schütze das Tierschutzgesetz Tiere auch vor Erniedrigungen und übermässigen Instrumentalisierungen, die nicht zwingend mit körperlichen Schmerzen oder Leiden verbunden sein müssten.

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