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Missbrauchsbekämpfung: Suva verzichtet auf den Einsatz von Detektiven

20.10.2016 |  Von  |  News

Die Suva verzichtet vorläufig auf den Einsatz von Detektiven bei der Missbrauchsbekämpfung. Damit reagiert sie auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Bei diesem Urteil handelt es sich nicht um einen Fall der Suva.

Bis anhin observierte die Suva mutmassliche Versicherungsbetrüger in Einzelfällen.

Die Suva nimmt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Kenntnis. Dieser hat entschieden, dass die Schweiz über keine ausreichende Gesetzesgrundlage für die Observierung von Versicherten verfügt. Als Sofortmassnahme vergibt die Suva vorläufig keine neuen Observationsaufträge mehr. „Zurzeit analysieren wir das Urteil und mögliche Konsequenzen sorgfältig“, sagt Roger Bolt, Teamleiter Missbrauchsbekämpfung der Suva. Danach entscheide die Suva über das weitere Vorgehen.

Observationen als letztes Mittel

In der Schadenbearbeitung haben Unfallversicherungen einen entscheidenden Vorteil gegenüber Krankenversicherer oder der Invalidenversicherung: Sie nehmen von Anfang an eine aktive Rolle in der Fallführung ein, indem sie selber Arztuntersuchungen anordnen, Abklärungen vor Ort machen oder Zeugen befragen können. Auch besteht die Möglichkeit, die für die Fallbearbeitung notwendigen Angaben und Unterlagen bei anderen Sozialversicherern oder Behörden einzuholen. Darunter fällt zum Beispiel die Akteneinsicht anderer Sozialversicherer wie der Invalidenversicherung. „Meistens können Hinweise auch dank gezielter Abklärungen unserer Aussendienstmitarbeitenden oder Ärzten bereinigt werden“, sagt Bolt. Privatdetektive setzte die Suva bis anhin in Einzelfällen ein, das heisst in etwa 10 bis 15 Verdachtsfällen jährlich. 2015 klärte die Suva insgesamt 574 Verdachtsfälle ab. «Wir sind uns bewusst, dass eine Observation einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Versicherten bedeutet», so Bolt. „Deshalb gingen wir mit diesem Thema stets sorgfältig um und zogen eine Observation ausschliesslich nach gründlichen Abklärungen und nur als letzte Massnahme in Betracht.“ Dazu orientierte sich die Suva stets an der aktuellen Rechtsprechung.

Ehrliche Prämienzahler schützen

„Die grosse Mehrheit der Kunden bezieht ihre Leistungen zurecht“, sagt Bolt. Aber einige wenige könnten einen Millionenschaden anrichten. Ein Schaden, der zu Lasten der ehrlichen Prämienzahler gehe. „Unsere Aufgabe in der Missbrauchsbekämpfung ist es, Klarheit zu schaffen. Dafür ermitteln wir in alle Richtungen.“ Bestätige sich aber ein Verdachtsfall, handle die Suva konsequent. „Denn mit der Missbrauchsbekämpfung schützen wir unsere Prämienzahler.“

Seit der Einführung der Missbrauchsbekämpfung 2006, konnte sie 117 Millionen Franken an Prämiengeldern einsparen. Zusätzlich geht die Suva auch mit systematischen Rechnungskontrollen gegen Missbrauch vor. Im Jahr 2015 überprüfte sie 2,5 Millionen Rechnungen, wovon sie 290000 zurückwies. Damit sparte sie über 200 Millionen Franken ein.

 

Meldung von: SUVA
Artikelbild: Symbolbild  © pathdoc – shutterstock.com