Vogelgrippe-Virus - Vorbeugende Massnahmen in der ganzen Schweiz
Die Geflügelpest, auch Aviäre Influenza oder umgangssprachlich Vogelgrippe genannt, ist weltweit in vielen Regionen präsent.
Geflügelhaltende müssen deshalb wachsam bleiben und auf verdächtige Anzeichen achten.
Das BLV verstärkt die Massnahmen gegen die Vogelgrippe. Ab Mittwoch, 16. November 2016, gilt die ganze Schweiz als Kontrollgebiet. Ziel ist es, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel flächendeckend zu verhindern. Märkte, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen, an denen Geflügel aufgeführt wird, sind verboten. Für eine Ansteckung in Schweizer Geflügelbetrieben gibt es zurzeit keine Anhaltspunkte. Das Virus ist nach heutigen Erkenntnissen nicht auf Menschen übertragbar.
Auskunft für Privatpersonen: Tel. +41 (0)58 463 30 33
Meldung von: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
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