St.Gallen: Zwölf „Gucklochfahrer“ zur Anzeige gebracht – Polizei warnt

Am Dienstag- und Mittwochmorgen (30.11.2016) sind zwölf Fahrzeuge mit vereisten Frontscheiben und teilweise auch Seitenscheiben, angehalten und zur Anzeige gebracht worden.

Die Kantonspolizei St.Gallen warnt vor sogenannten „Gucklochfahrten“.

Am Mittwoch, um 06:15 Uhr, wurde unter anderem in Sevelen an der Rheinstrasse ein 26-jähriger Autofahrer angehalten. Der Mann hatte bei seinem Fahrzeug weder die Frontscheibe noch die Seitenscheiben genügend vom Eis befreit. Er wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht. Dies war auch bei elf weiteren Verkehrsteilnehmer der Fall.

Um Bussen, Geldstrafen oder gar einen Eintrag im Strafregister zu vermeiden, gilt es folgende Richtlinien zu beachten: Frontscheiben sowie Seitenscheiben müssen stets komplett von Schnee und Eis befreit werden. Für optimale Sicht(barkeit) muss auch bei Rück- und Seitenspiegel, Front- und Rücklichter, Blinker und Kontrollschilder allfälliger Schnee entfernt und Vereisungen aufgelöst oder weggekratzt werden. Sind die Seitenspiegel genügen enteist und nicht angeschlagen, sind die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe nicht zwingend freizukratzen. Um die Sicherheit im Verkehr für weitere Verkehrsteilnehmer zu gewähren, wird weiter geraten, Motorhaube und Fahrzeugdach von Schnee und Eis zu befreien. Herunterfallende Eisstücke sowie stiebender Schnee können dritte Fahrzeuglenker erschrecken und/oder kurzfristig deren Sicht einschränken. Diese Gefahr tritt auch durch Schnee oder Eis auf Lastwagenblachen auf.

Weitere Vorschriften, Hinweise und Konsequenzen bei Verfehlungen sind im Kapo-Ratgeber zum Thema Gucklochfahrer unter folgendem Link nachzulesen.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Artikelbild: © Kantonspolizei St.Gallen

MEHR LESEN