Bezirksgericht Uster ZH: Berliner (21) nahm sexuelle Handlungen an Céline (12) vor
Die 12-jährige Céline verschwand am 1. November 2016 in Uster (siehe Meldung vom 3.11.2016). Sie hatte sich drei Tage lang mit einem jungen Mann (21) in einem Waldstück und einem Maisfeld versteckt. Nun wurde gegen den Mann Anklage erhoben.
Nach Célines Verschwinden hatte die Polizei angegeben, dass das Mädchen nach einem Termin eine Geschäftsliegenschaft in Uster verlassen habe. Céline würde eine auffällige Husky-Mütze, eine olivgrüne Parkajacke und schwarze Hosen tragen.
Drei Tage lange fehlte von dem Mädchen jede Spur. Schlieslich wurde es in Begleitung eines unbekannten Mannes in Uster von der Polizei aufgegriffen.
Céline wurde daraufhin in eine Klinik gebracht. Ihre Mutter sagte damals: „Ich bin so froh, dass es ihr gut geht. Laut der Polizei soll sie nur etwas verwahrlost sein.“ Ihr Begleiter, ein 21-jähriger Deutscher, wurde in U-Haft gesetzt. Nach einem Monat wurde er dann freigelassen.
Prozess am Bezirksgericht Uster
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat laut NZZ mittlerweile Anklage gegen den jungen Mann erhoben. Ihm werden mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft fordert für den arbeitslosen Berliner eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 30 Franken. Zudem soll er fünf Jahre lang nicht in die Schweiz kommen dürfen.
Der Prozess soll Mitte Mai am Bezirksgericht Uster stattfinden. Weder der Angeklagte noch Céline müssen persönlich anwesend sein.
Gemäss dem Bericht lernten sich Céline und der 21-Jährige im Online-Rollenspiel „Wakfu“ kennen. Im Verlauf der intensiver werdenden Chats wurde auch über Intimitäten gesprochen, obwohl der Mann wusste, dass Céline erst 12 Jahre alt ist. Irgendwann vereinbarten die beiden dann ein Treffen.
Angeklagter hat gestanden
Anfang November reiste der Berliner dann in die Schweiz. Céline folgte ihm freiwillig in das Waldstück in der Nähe von Uster. Es habe sich um eine „falsch verstandene Verliebtheit“ gehandelt, so die Verteidigerin Andrea Taormina in der NZZ.
„Er weiss, dass er einen Fehler gemacht hat, und dass eine solche Nähe zu einer Minderjährigen verboten ist.“ Schon bei der ersten Einvernahme habe er alles gestanden. Laut der Verteidigerin standen bei dem Treffen keine sexuellen Absichten im Vordergrund.
Gemäss der Anklageschrift haben sich die beiden während der drei Tage zuerst in einem Waldstück und danach in einem Maisfeld aufgehalten. In diesen drei Tagen erfolgten die sexuellen Handlungen. So tauschten die beiden Zungenküsse aus und berührten sich gegenseitig an intimen Stellen.
Quelle: Übernommen von 20 Minuten und bearbeitet von belmedia Redaktion
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