Vereinfachungen für deutsche Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet

Aufgrund eines Staatsvertrags mit Deutschland von 1852 musste der Bundesrat bisher jede Anpassung an Anlagen der Deutschen Bahn (DB), die auf Schweizer Gebiet stehen, genehmigen.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. März 2017 entschieden, die Kompetenz für die Genehmigung von Änderungen von geringer Tragweite an das Bundesamt für Verkehr (BAV) zu delegieren.

Der Staatsvertrag von 1852 mit dem Grossherzogtum Baden regelt die Weiterführung der deutschen Eisenbahn über schweizerisches Gebiet, so auch Fragen der deutschen Eisenbahngrundstücke und -anlagen in der Schweiz. Strecken der DB auf schweizerischem Boden gibt es in den Kantonen Basel-Stadt und Schaffhausen.

Gemäss dem Staatsvertrag „verständigt“ sich die deutsche Regierung mit den beteiligten Kantonsregierungen, soweit dabei schweizerisches Gebiet berührt wird, dies unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Bundesrat.

Im Zuge der Verschlankung und Modernisierung der Bahnanlagen durch die technische und betriebliche Entwicklung, beispielsweise beim Wegfall von Stellwerken oder Rangieranlagen, kommt es gelegentlich zu Teilveräusserungen von Grund und Boden der DB in der Schweiz.

Der Bundesrat hat nun entschieden, dass Verträge von geringer Tragweite nicht mehr dem Bundesrat, sondern dem BAV vorzulegen sind. Damit werden der administrative Ablauf vereinfacht und Ressourcen eingespart.

 

Quelle: Der Bundesrat, Generalsekretariat UVEK, Bundesamt für Verkehr
Artikelbild: © PatriciaDz – shutterstock.com

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