Kanton BL: "Praktische Verkehrsschulung 2017" - Velofahren im Strassenverkehr
Ab dem kommenden Montag, 27. März 2017, wird die Polizei Basel-Landschaft bis Mitte Juni die bekannte und beliebte „Praktische Verkehrsschulung“ in den Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft durchführen. Rund 3000 Schülerinnen und Schüler der vierten Primarklassen profitieren in den nächsten Wochen von dieser Instruktion.
Unter dem Motto „Sicher Velofahren“ zeigt die Polizei Basel-Landschaft in der diesjährigen „Praktischen Verkehrsschulung“ auf, dass neben dem Spass am Velofahren einige sehr wichtige Punkte im Bereich Strassenverkehr beachtet werden müssen.
Das Verkehrsinstruktorenteam der Polizei Basel-Landschaft, sowie Mitarbeitende der Hauptabteilung Verkehrssicherheit Sissach und der Gemeindepolizeien, werden alle Schülerinnen und Schüler der vierten Primarschulklassen des Kantons Basel-Landschaft hinsichtlich dieser Punkte instruieren. Dabei werden sie in diesem Jahr erstmals noch durch Vertreterinnen und Vertretet von „Benevol“ (freiwillige Erwachsenenarbeit) unterstützt.
Es zeigt sich jedes Jahr aufs Neue, dass ein gut ausgerüstetes Fahrrad alleine, für eine sichere Fahrweise nicht ausreicht.
Nebst einem theoretischen Teil – Signallehre und Schulung des Verkehrsverhaltens – wird eine längere Velofahrt im Ort absolviert. Auf dieser Fahrt werden den Kindern alle noch offenen Fragen beantwortet und das richtige Velofahren im Strassenverkehr geübt. So beispielsweise das richtige Rechtsfahren, das Linksabbiegen, die Rechtsvortritts-Regelung und der „tote Winkel“.
Die Polizei Basel-Landschaft hofft, dass die Schülerinnen und Schüler mit diesen Verkehrsinstruktionen mehr Sicherheit und Freude beim Velofahren erhalten. Die Verkehrsschulung wird in der Zeit vom 27. März bis 16. Juni 2017 durchgeführt.
Die Polizei Basel-Landschaft bittet um das Verständnis und die Unterstützung der Eltern, der Schulbehörden und aller Verkehrsteilnehmenden. Ebenso bittet sie alle Eltern von Kindern in den entsprechenden Klassen, die Fahrräder ihrer Schützlinge hinsichtlich der korrekten Ausrüstung hin zu überprüfen.
Diesbezüglich sind die folgenden Punkte speziell zu beachten:
Vorder- und Rücklicht müssen fest angebracht oder abnehmbar sein – „Sicherheit durch Sichtbarkeit“. Nachts ist das Risiko, als Velofahrerin oder Velofahrer in einen Unfall verwickelt zu werden, dreimal höher als bei Tag. Velofahrende sind selbst bei eingeschalteter Fahrradbeleuchtung wegen ihrer schmalen Silhouette und der vergleichsweise schwachen Beleuchtung erst auf kurze Distanz erkennbar.
Front und Rückstrahler müssen fest angebracht sein und eine Leuchtfläche von mindestens zehn Quadratzentimetern aufweisen.
Zur weiteren erforderlichen Ausrüstung gehören Pedale mit Rückstrahlern, zwei gut funktionierende Bremsen und zwei Luftreifen in einwandfreiem Zustand.
Veloschloss: obwohl das Mitführen nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt die Polizei Basel-Landschaft trotzdem immer ein Schloss oder ein Schliesskabel mitzuführen.
Veloglocke: Seit Januar 2017 ist keine Glocke mehr erforderlich, ungeachtet dessen empfiehlt die Polizei Basel-Landschaft jedoch alle Velos nach Möglichkeit weiterhin damit auszurüsten.
Quelle: Polizei Basel-Landschaft
Bilderquelle: Polizei Basel-Landschaft