Mammern TG: Schock-Urteil - nur 1200 Franken Strafe für abgefahrenes Bein
Die Thurgauerin Andrea Kolb (47) verlor im August 2016 ihr Bein bei einem schlimmen Verkehrsunfall. Die 19-jährige Julia B. hatte sie mit ihrem BMW im Thurgau regelrecht über den Haufen gefahren und war danach einfach weitergefahren, ohne sich um die Schwerverletzte zu kümmern.
Nun ist Andrea Kolb geschockt über das Urteil, das die Unfallfahrerin erhalten hat – nämlich lediglich eine bedingte Geldstrafe.
Der schreckliche Unfall geschah im letzten August, als Andrea Kolb mit ihren Hunden spazieren war. Julia B. donnerte mit ihrem Cabrio in die Fussgängerin – durch den heftigen Aufprall wurde Kolbs rechtes Bein abgetrennt und zerfetzt, auch der Ober- und Unterarm wurden mehrfach gebrochen.
Die 19-jährige Unfallverursacherin fuhr trotz demolierter Windschutzscheibe rücksichtslos weiter. Vor dem Zusammenprall tippte sie eilige SMS auf ihrem Handy, statt den Blick auf die Strasse zu richten. Erst zwei Tage später stellte sich die Fahrerin der Polizei, um so einen Alkohol- und Drogentest zu vermeiden. Dass sie vor dem Crash regelmässig Kokain, Amphetamine und Hanf konsumierte, hatte Julia B. im Verfahren zugegeben
Mildes Urteil ertrickst?
Wie BLICK berichtet, hat die Fahrerin nur dreiste Ausreden für ihr unverantwortliches Verhalten parat. „Wieso gibt es Leute, die mitten in der Nacht auf der Strasse herumlaufen?“, wird sie in BLICK zitiert. Beim Crash sei sie davon ausgegangen, ein Tier angefahren zu haben. Vom Schicksal des Opfers zeigt sie sich unberührt: „Das Leben geht weiter. Ich habe andere Probleme!“
Angesichts des folgenschweren Unfalls und der dreisten Aussagen erscheint der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen TG erstaunlich milde: Die Unfallfahrerin wird zwar wegen fahrlässiger Körperverletzung, Fahrerflucht und Vereitelung eines Alkohol- und Drogentests verurteilt. Trotzdem kommt Julia B. mit einer Busse von 1200 Franken davon.
Neben den Verfahrenskosten kommen 4500 Franken Geldstrafe auf Bewährung hinzu. Diese muss die junge Frau nur zahlen, wenn sie in ihrer Probezeit wieder etwas verbricht. hinzu.
Unfallopfer geschockt über Urteil
Opfer Andrea Kolb kann kaum glauben, dass die Fahrerin so gut davongekommen ist: „Ich bin unglaublich enttäuscht und musste weinen, als ich es gelesen habe. In der Schweiz kann man anscheinend einfach Leute über den Haufen fahren – ohne Konsequenzen.“
An den Folgen des Unfalls hat Andrea Kolb ihr Leben lang zu tragen: Die Tierschützerin ist nun für immer auf Rollstuhl und Prothese angewiesen.
„Eine aufrichtige Entschuldigung ist bis heute nicht gekommen“, klagt Kolb. Sie will nun weiter Gerechtigkeit in Hinsicht auf die Unfallverursacherin erreichen: „Ich werde sie verklagen und auf einer finanziellen Entschädigung beharren“, sagt Kolb. Das Geld daraus will sie möglicherweise einsetzen, um den Traum einer eigenen Hundepension zu verwirklichen – um so auch wieder ein Stück Normalität zurückzugewinnen.
Übernommen von blick.ch und bearbeitet von belmedia Redaktion
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