bfu: Via-sicura-Massnahmen verbessern die Verkehrssicherheit
Die Evaluation des Bundesrates zur Via-sicura-Vorlage zeigt, dass die getroffenen Massnahmen Wirkung zeigen. Die bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung ist besonders darüber erfreut, dass beispielsweise das Alkoholverbot für Neulenkende und Berufschauffeure sowie das Lichtobligatorium für Motorfahrzeuge am Tag die Verkehrssicherheit verbesserten.
Auch Infrastrukturmassnahmen haben grosses Potenzial. Schade ist hingegen, dass wichtige geplante Massnahmen nicht umgesetzt werden sollen.
Vier Jahre nach Inkrafttreten der ersten Via-sicura-Massnahmen zieht der Bundesrat eine erste positive Bilanz des Gesamtpakets. Besonders vier Massnahmen hätten zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Schweiz beigetragen: das Alkoholverbot für Neulenkende und Berufschauffeure, das Lichtobligatorium für Motorfahrzeuge am Tag, die Regelung von Raserdelikten und die Infrastrukturmassnahmen.
„Via sicura wirkt! Wir sind sehr erfreut darüber, dass sich die getroffenen Massnahmen auszahlen und die Strassen in der Schweiz auch dank Via sicura sicherer wurden“, so Stefan Siegrist, stellvertretender Direktor der bfu. Zudem ist die bfu überzeugt, dass Infrastrukturmassnahmen die Unfallzahlen noch weiter verringern werden. Bund, Kantone und Gemeinden seien hier noch mitten in der Umsetzung.
Auch die vom Parlament nachträglich eingefügten Raserbestimmungen haben gemäss Evaluationsbericht positive Auswirkungen. Die bfu unterstützt trotzdem das Ansinnen des Bundesrates, den Richtern den Ermessensspielraum zurückzugeben. Bei grobfahrlässig begangenen schweren Delikten sollten die Sanktionen – insbesondere bei der Mindestdauer des Fahrzeugausweisentzugs bei Raserdelikten – jedoch nicht gelockert werden.
Für die Unfallverhütung ist indessen vor allem wichtig, dass die Kontrolltätigkeit der Polizei nicht nachlässt und die Verkehrsteilnehmenden diese auch wahrnehmen. Ebenfalls angepasst werden könnte laut Bundesrat die Regelung betreffend Rückgriffspflicht der Haftpflichtversicherer zum Beispiel bei Alkohol- oder Raserdelikten. Hier wird vorgeschlagen, die Rückgriffspflicht wieder in ein Rückgriffsrecht umzuwandeln. Laut Siegrist wäre das jedoch ein Schritt in die falsche Richtung.
Zwei Massnahmen von Via sicura, die noch nicht in Kraft getreten sind, schlägt der Bundesrat vor, aus dem Gesamtpaket zu streichen: den Einsatz von Datenaufzeichnungsgeräten bei besonders schweren Geschwindigkeitsdelikten (Blackbox) und die Alkohol-Wegfahrsperre bei besonders schweren Alkoholvergehen. „Es wäre schade, wenn diese beiden Massnahmen nicht umgesetzt würden. Besonders von der Alkohol-Wegfahrsperre erhofften wir uns eine Verbesserung der Verkehrssicherheit. Diese wird in anderen Ländern seit Langem erfolgreich eingesetzt“, so Siegrist.
Quelle: bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung
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