Mülligen AG: Pferdeseuche festgestellt - Massnahmen ergriffen
Auf dem Gebiet der Gemeinde Mülligen wurde bei einem Pferd die Krankheit Infektiöse Anämie festgestellt. Bisher gibt es keine Anzeichen dafür, dass sich die Krankheit weiterverbreitet hat. Der kantonale Veterinärdienst hat Massnahmen ergriffen, um eine Verschleppung des Virus zu verhindern.
In der Schweiz ist dies der erste bekannte Fall von Infektiöser Anämie bei Pferden seit 1991. Bei der Erkrankung handelt es sich um eine Virusinfektion bei Pferden und anderen Einhufern wie zum Beispiel Eseln und Maultieren, für die eine Meldepflicht besteht. Für den Menschen und andere Tierarten ist die Krankheit ungefährlich.
Sie zeigt sich als akute oder chronische Krankheit mit Fieberschüben, Leistungsabfall, Abmagerung und hochgradiger Blutarmut. Oftmals sind infizierte Pferde im chronischen Stadium und zeigen keine Symptome, weshalb mögliche Krankheitsanzeichen nur schwer feststellbar sind.
Infizierte Tiere bleiben lebenslang Virusträger, eine Therapie oder einen wirksamen Impfstoff gibt es nicht. Die Krankheit endet nach unterschiedlich langem Verlauf tödlich. Infizierte Tiere müssen euthanasiert werden, so auch das erkrankte Tier in Mülligen. Die übrigen im Bestand gehaltenen Pferde werden unter Quarantäne gestellt und streng überwacht.
Sperrgebiet während 90 Tagen
Die Übertragung der Viren erfolgt über stechende Insekten wie Bremsen und Stechmücken, die das Virus von einem infizierten Tier auf ein empfängliches Tier übertragen. Laut der Tierseucheverordnung ist es deshalb notwendig, ein Sperrgebiet von 1 km um den verseuchten Bestand zu errichten, weshalb der kantonale Veterinärdienst das ganze Birrfeld zum Sperrgebiet erklärt hat.
Die genaue Abgrenzung des Sperrgebietes ist auf der beiliegenden Karte ersichtlich. Die örtlichen Gegebenheiten, natürlichen Grenzen und epidemiologischen Erkenntnisse wurden dabei berücksichtigt. Im Sperrgebiet ist jeglicher Handel und Verkehr mit Pferden während 90 Tagen verboten. Pferde und andere Einhufer dürfen nur mit schriftlicher Bewilligung des kantonalen Veterinärdienstes aus oder ins Sperrgebiet gebracht werden. Nicht betroffen ist der Transittransport von Pferden auf der Autobahn A3. Dieser ist gestattet und ohne weitere Einschränkungen möglich.
Ausstellungen, Turniere und ähnliche Veranstaltungen sind im Sperrgebiet verboten, bis der kantonale Veterinärdienst das Sperrgebiet wieder aufhebt; voraussichtlich nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Sperrfrist von 90 Tagen. Alle Pferde und andere Einhufer, die im Sperrgebiet gehalten werden, können ins Freie gelassen werden, wenn sie zuvor durch eine wirksame Insektenbekämpfung geschützt worden sind. Das Auftragen von Insektensprays ist unabdingbar. Die Pferdehalter und Pferdehalterinnen im Sperrgebiet werden direkt vom kantonalen Veterinärdienst informiert.
Massnahmen gegen Verschleppung
Der kantonale Veterinärdienst hat zusammen mit dem zuständigen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Massnahmen eingeleitet, um die Infektionsquelle zu ermitteln und die weitere Verschleppung zu verhindern. Weitere Informationen zur Infektiösen Anämie auf der Website des Bundes unter Equine Infektiöse Anämie (EIA).
Sperrgebiet (PDF)
Quelle: Kanton Aargau
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