Steinhausen ZG: Bulgarischer Ladendieb in flagranti ertappt und des Landes verwiesen
Ein Mann stahl Kleider und wurde dabei erwischt. Zudem führte er eine verbotene Waffe mit. Der Mann wurde verurteilt und aus der Schweiz ausgewiesen.
Am Samstagnachmittag (9. September 2017), um 17.00 Uhr, entwendete ein Mann in einem Laden im Einkaufszentrum Zugerland in Steinhausen eine Damenjacke und ein T-Shirt im Wert von über 360 Franken. Mit einem Seitenschneider hatte er zuvor in einer Umkleidekabine die Diebstahlsicherungen und die Preisschilder entfernt. Anschliessend verliess er das Verkaufsgeschäft.
Beim Ticketautomaten des Parkhauses wurde der Ladendieb durch Mitarbeitende des Fachhandels angesprochen und bis zum Eintreffen der Polizei zurückgehalten. Die gestohlenen Kleider befanden sich in seiner mitgeführten Tasche. Bei der Durchsuchung seines Autos mit bulgarischem Kontrollschild wurde im Seitenfach der Fahrertüre ein Elektroschockgerät gefunden, das unter das Schweizerische Waffengesetz fällt.
Der Erwerb, der Besitz sowie die Einfuhr dieser Gerätschaften in die Schweiz sind verboten. Das mutmassliche Tatwerkzeug, ein Seitenschneider, sowie das verbotene Elektroschockgerät wurden eingezogen. Die gestohlene Neuware konnte an den Verkaufsladen retourniert werden.
In der Einvernahme hat der Bulgare gestanden, den Kleiderdiebstahl begangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug bestrafte den 53-Jährigen mit einer Geldstrafe sowie einer Busse, die er umgehend bezahlen musste. Zudem wurde er des Landes verwiesen. Er musste die Schweiz bis am Sonntagabend verlassen.
Das Verkaufsgeschäft machte Zivilforderungen in der Form einer Umtriebsentschädigung in der Höhe von 150 Franken geltend, welche der Dieb vor Ort beglich. Im Weiteren wurde dem Bulgaren ein fünfjähriges Hausverbot für sämtliche Filialen des Unternehmens auferlegt.
Quelle: Zuger Polizei
Artikelbild: Symbolbild © Zuger Polizei