Kanton ZH: Kindesmissbrauch – Verfahren gegen Ex-Sonderschullehrer vor Einstellung

Die Staatsanwaltschaft hat den Parteien die Einstellung des Verfahrens gegen den ehemaligen Sonderschullehrer angekündigt.

Nach intensiven Ermittlungen und Befragungen von Personen, die als Jugendliche mit dem Beschuldigten Kontakt hatten, kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass gemäss Angaben der befragten Personen entweder keine oder bereits verjährte strafbare Handlungen stattgefunden haben.

Gegen einen ehemaligen Sonderschullehrer leitete die Staatsanwaltschaft IV für Gewaltdelikte am 7. April 2017 ein Vorabklärungsverfahren wegen Verdachts auf sexuelle Handlungen mit Kindern und Abhängigen ein.

Dies nachdem Missbrauchsvorwürfe medial bekannt wurden, unter anderem auch durch den Beschuldigten selber (vgl. Meldung vom 13. April 2017).

Im Rahmen dieser Abklärungen wurden zahlreiche Personen kontaktiert, die als Jugendliche mit dem ehemaligen Sonderschullehrer Kontakt hatten und von einem Missbrauch betroffen gewesen sein könnten. Die befragten Personen gaben grösstenteils an, dass keine sexuellen Handlungen stattgefunden hätten.

Die in einigen Fällen geschilderten sexuellen Handlungen mit Kindern sind im heutigen Zeitpunkt bereits verjährt.

Die Staatsanwaltschaft hat deshalb den Parteien die Einstellung des Verfahrens unter Kostenauflage angekündigt, jedoch noch nicht eingestellt, da noch eine Frist für allfällige Eingaben läuft.

Hintergrund: Siehe z. B. diesen Bericht im Tagesspiegel, Anm. d. Redaktion

 

Quelle: Kanton Zürich, Oberstaatsanwaltschaft
Artikelbild: Symbolbild © smolaw – shutterstock.com

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