Kanton Bern: Neues Risikomanagement für Beurteilung von Hafterleichterungen
Das Amt für Justizvollzug (AJV) führt für die Beurteilung von Hafterleichterungen ein neues Risikomanagement ein. Nachdem das Obergericht zwei Beschwerden von inhaftierten Straftätern teilweise gutgeheissen hat, schafft das AJV die bisherige Watch Liste per sofort ab. Unabhängig von den Urteilen des Obergerichts hat das AJV dieses Vorgehen seit längerer Zeit vorbereitet.
Im Mai 2013 ist im Kanton Bern die Watch Liste eingeführt worden. Darauf waren die verwahrten Täter und andere Risikotäter aufgeführt, deren Delikte zum Zeitpunkt der Tat, der Gerichtverhandlung oder bei Vorfällen im Vollzug zu einer ausserordentlichen medialen Aufmerksamkeit geführt hatten.
Das Obergericht hat das Kriterium der medialen Aufmerksamkeit als untauglich und sachfremd bezeichnet. Zudem hat es gerügt, dass nicht sämtliche Risikotäter auf dieser Liste aufgeführt sind. Daher hat es die Beschwerden von zwei Inhaftierten teilweise gutgeheissen und angeordnet, dass diese Personen von der Watch Liste zu streichen sind.
Neues Vorgehen bereits vorbereitet
Das AJV hat die Abschaffung dieser Liste seit längerer Zeit vorbereitet. Unabhängig von den beiden aktuellen Entscheiden des Obergerichts, hat das AJV in den vergangenen Monaten ein neues System des Risikomanagements erarbeitet.
Dieses orientiert sich an den Grundsätzen des sogenannten risikoorientierten Sanktionenvollzuges (ROS) und wird per 1.Januar 2018 eingeführt. In Anlehnung an ROS werden künftig alle Fälle mit hohem Risikopotential für erneute schwere Gewalt- und/oder Sexualdelikte grundsätzlich in einem speziellen Geschäftsbereich der Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) geführt.
Ab sofort gilt die Zustimmungspflicht für Vollzugsöffnungen durch die Amtsleitung nur noch, wenn die BVD beabsichtigen, Vollzugsentscheide zu treffen, die der Empfehlung der Konkordatlichen Fachkommission (KoFako) entgegenstehen, über diese hinausgehen und wenn die KoFako keine eindeutige Empfehlung abgegeben hat.
Die Watch Liste ist im künftigen System des Risikomanagements ohnehin nicht mehr vorgesehen. Auf Grund des vorliegenden Entscheids des Obergerichts wird die Watch Liste jetzt aber bereits ab sofort aufgehoben.
Quelle: Kanton Bern, Polizei- und Militärdirektion
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