Nach Sturm Burglind: 7,2 Mio. Franken für Behebung der Waldschäden bewilligt
Der stürmische Januar hat in den Berner Wäldern unzählige Bäume umgeworfen. Die Waldfunktionen sind gefährdet.
Um das Risiko einer Borkenkäfervermehrung zu senken und Folgeschäden in wichtigen Schutzwäldern zu verhindern, besteht dringend Handlungsbedarf. Der Regierungsrat bewilligt die nötigen Zusatzarbeiten mit Beiträgen im Umfang von 7,2 Mio. Franken.
Im Januar 2018 haben „Burglind“ und weitere Winterstürme im Kanton Bern zu erheblichen Waldschäden geführt. Die gesamte Sturmholzmenge beträgt nach Schätzungen des Amts für Wald etwa 400‘000 Kubikmeter.
Das Sturmereignis gefährdet Wälder, die für den Schutz vor Naturgefahren, den Naturschutz sowie die Holz- und Trinkwasserversorgung von grosser Bedeutung sind. Das grösste Risiko liegt in der Massenvermehrung von Borkenkäfern auf geschädigten Fichten. Diese könnten auch gesunde Baumbestände befallen und Schutzwälder zum Absterben bringen. Um den Wald davor zu schützen, sind Massnahmen dringend.
Kanton bezahlt für Forstschutz und flankierende Massnahmen
Der Regierungsrat hat einen Kredit im Umfang von 7,2 Mio. Franken bewilligt, damit die nötigen Arbeiten zur Behebung der Waldschäden rasch initiiert und ausgeführt werden können. Im Mittelpunkt stehen die Forstschutzmassnahmen. Diese dienen der Erhaltung wichtiger Schutzwälder, die Siedlungen vor Naturgefahren schützen. Das Hauptziel dabei ist, eine Massenvermehrung des Borkenkäfers zu verhindern. Über 90 Prozent der bewilligten Mittel fliessen in die Aufrüstung der Primärschäden in den entsprechenden Wäldern.
Weiter unterstützt der Kanton flankierende Massnahmen, um die Forstschutzmassnahmen sicher und professionell auszuführen. Dies geschieht mit Beiträgen an Arbeitssicherheitskurse, um Unfälle bei der gefährlichen Sturmholzaufarbeitung zu vermeiden. Weiter sind auch Kantonsbeiträge an Waldbesitzerorganisationen vorgesehen. Die Regierung will damit die gemeinschaftliche Organisation der nötigen Waldarbeiten und der Vermarktung des Sturmholzes fördern.
Die Zeit drängt
Da das Sturmereignis ohne rasches Handeln grössere Folgeschäden nach sich ziehen kann, soll der Grossteil der Sturmholzaufrüstung bis Mitte 2018 abgeschlossen sein. Der Forstdienst muss die notwendigen Massnahmen umgehend anordnen. Auch die Waldbesitzerorganisationen sind auf die rasche Zusicherung der finanziellen Unterstützung angewiesen, um die konkreten Arbeiten umzusetzen. Aufgrund der hohen Dringlichkeit kann der Regierungsrat abschliessend über die Kantonsbeiträge beschliessen. Er stützt sich dabei auf Artikel 37 des Kantonalen Waldgesetzes, der damit seit seiner Einführung bei der letzten Teilrevision erstmals angewendet wird. Rund 40 Prozent des Kredits wird voraussichtlich der Bund tragen, der sich im Rahmen der NFA-Programme an den Kosten der Massnahmen beteiligt.
Quelle: Kanton Bern
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