Küttigen / Seengen AG: 12 Schnellfahrer gestoppt – Schweizer begeht Raser-Delikt

Die Kantonspolizei stoppte am Karfreitag und Ostermontag bei Geschwindigkeitskontrollen 12 Schnellfahrer, die im Ausserortsbereich deutlich zu schnell unterwegs waren.

Einer davon, ein 53-jähriger Schweizer, wurde bei Seengen mit 145 km/h erfasst. Sogleich hat die Staatsanwaltschaft wegen des „Raser-Tatbestandes“ eine Strafuntersuchung eingeleitet.

Die Kantonspolizei Aargau setzte ihr Lasermessgerät am Karfreitag, 30. März 2018 in Küttigen sowie am Ostermontag, 02. April 2018 in Seengen ein. Auf den Ausserortsstrecken gilt die übliche Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.

Strafuntersuchung wegen „Raser-Tatbestand“

Der Fahrer eines BMW wurde ausserhalb Seengen kurz vor 14.00 Uhr mit 145 km/h erfasst. Die Kantonspolizei stoppte das Auto, in dem ein 53-jähriger Schweizer am Steuer sass. Angesichts der hohen strafbaren Geschwindigkeitsüberschreitung von 61 km/h netto schaltete die Kantonspolizei die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau ein. Diese eröffnete sogleich eine Strafuntersuchung nach Artikel 90 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes („Rasertatbestand“). Die Kantonspolizisten nahmen dem Lenker den Führerausweis zu Handen der Entzugsbehörde ab.

Auf dem gleichen Streckenabschnitt wurden zwei Motorradfahrer und vier Automobilisten mit Geschwindigkeiten von 116 bis 126 km/h gemessen. Die verantwortlichen Lenker wurden ebenfalls angehalten und verzeigt (zwei Personen nahm die Polizei den Führerausweis vor Ort ab).

Geschwindigkeitsüberschreitungen in Küttigen

Am Karfreitag, 30. März 2018 stoppte die Kantonspolizei fünf Schnellfahrer (davon 1 Motorrad). Die Messungen ergaben Geschwindigkeiten zwischen 114 bis 123 km/h. In zwei Fällen wurde der Führerausweis abgenommen. Alle werden entsprechend zur Anzeige gebracht.

Bei ihren regelmässig durchgeführten Lasermessungen richtet die Kantonspolizei Aargau ihren Fokus ausschliesslich auf jene Auto- und Motorradfahrer, die so schnell fahren, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung als grobes Verkehrsdelikt gilt. Ihnen droht neben empfindlichen strafrechtlichen Folgen der Führerausweisentzug durch das Strassenverkehrsamt. Liegt die strafbare Überschreitung ausserorts bei mehr als 35 km/h, nimmt die Kantonspolizei den Führerausweis als Sofortmassnahme auf der Stelle ab.

 

Quelle: Kantonspolizei Aargau
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Aargau

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