Bundesrat will stärkeren Schutz kleinerer Grenzübergänge im Kanton Tessin

Der Pilotversuch für eine nächtliche Schliessung kleinerer Grenzübergänge im Tessin hatte keine merkliche Auswirkung auf die Kriminalitätsrate.

Es gibt auch keine Hinweise, dass eine flächendeckende Anwendung die grenzüberschreitende Kriminalität senken könnte. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 15. Juni 2018 beschlossen, andere Massnahmen zu ergreifen.

Mit der Überweisung einer Motion von Nationalrätin Roberta Pantani (14.3035) beauftragte das Parlament 2014 den Bundesrat, sich dafür einzusetzen, mit den italienischen Behörden die nächtliche Schliessung der kleinen Grenzübergänge zu erwirken. Damit sollte ein besserer Schutz durch Polizei und Grenz­wachtkorps (GWK) ermöglicht werden.

Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Südgrenze für die Sicherheit bewusst. In den vergangenen Jahren wurden Massnahmen ergriffen, um im Kanton Tessin die Gewährleistung der Sicherheit zu verbessern. So umfasst der revidierte Polizeivertrag mit Italien bessere Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Das GWK wurde im Tessin aufgestockt, und die gemeinsame Einsatzzentrale in Bellinzona erlaubt eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Kantonspolizei und GWK zur Sicherung der Grenze.

Im März 2017 hatte der Bundesrat in Umsetzung der Motion Pantani einen sechsmonatigen Versuch mit der Schliessung von kleineren Grenzübergängen beschlossen. Dieser wurde vom GWK vom 1. April bis 30. September 2017 an drei Grenzübergängen umgesetzt. Der Versuch, der zusammen mit den Tessiner Behörden durchgeführt wurde, erbrachte keine Hinweise, dass eine flächendeckende Schliessung von kleineren Grenzübergängen eine merkliche Auswirkung auf die Kriminalitätsrate im Kanton Tessin hätte. Gespräche mit Italien haben zudem gezeigt, dass eine nächtliche Schliessung der Grenze negative Auswirkungen auf die zur Zeit gute Zusammenarbeit im Bereich der Grenzsicherheit und der Migration haben könnte.

Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 15. Juni 2018 beschlossen, kleinere Grenzübergänge mit Barrieren auszurüsten und diese im Bedarfsfall zu schliessen – etwa wenn von der Polizei eine Fahndung ausgerufen wird. Ausserdem soll Fahrzeuglenkern signalisiert werden, dass sie von Kameras überwacht werden, wenn sie die Grenze passieren.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: canadastock – shutterstock.com

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