Stadtpolizei Zürich verzeigt 20 auswärtige Taxilenkende

In der Nacht vom Samstag, 27. Oktober auf Sonntag 28. Oktober, verzeigte die Stadtpolizei Zürich 20 Taxilenkende, weil sie ohne die erforderlichen Bewilligungen Personen innerhalb der Stadt Zürich beförderten – sogenanntes „wischen“.

Gemäss den geltenden Taxivorschriften der Stadt Zürich dürfen Taxilenkende innerhalb der Stadt Zürich nur unbestellte Fahrten durchführen, wenn sie im Besitz einer Taxi-Betriebsbewilligung und eines Taxiausweises der Stadt Zürich sind.

Bei der Stadtpolizei Zürich gehen immer wieder Anzeigen und Reklamationen ein, weil Taxilenkende ohne die entsprechenden Bewilligungen unbestellte Fahrten innerhalb der Stadt Zürich ausführen. In der Nacht vom Samstag, 27. Oktober 2018, auf Sonntag, 28. Oktober 2018, führten zivile Polizistinnen und Polizisten diesbezüglich während rund 4 Stunden Kontrollen durch. Von 24 Taxilenkenden ohne Taxi-Betriebsbewilligung und Taxiausweis der Stadt Zürich lehnten vier korrekterweise die Taxifahrt ab und verwiesen auf die Benützung eines Stadtzürcher Taxis. 20 Taxilenkende wurden beim Stadtrichteramt Zürich zur Anzeige gebracht, weil sie eine illegale Taxifahrt in der Stadt Zürich ausführ.

 

Quelle: Stadtpolizei Zürich
Artikelbild: Symbolbild © taknote – shutterstock.com

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