Kanton Graubünden: Neuer ausserordentlicher Staatsanwalt eingesetzt
Am 22. Mai 2018 hat die Regierung Dr. iur. Esther Omlin als ausserordentliche Staatsanwältin ernannt. Sie erhielt den Auftrag, Vorwürfe gegen Unbekannt sowie die Anschuldigungen bezüglich der Ereignisse rund um den 15. Juni 2017 und 17. November 2017 abzuklären.
Adam Quadroni hat inzwischen beantragt, dass alle ihn betreffenden Verfahren, sei es als Beschuldigter oder Kläger, von einem einzigen ausserordentlichen Staatsanwalt oder einer einzigen ausserordentlichen Staatsanwältin geführt werden.
Art. 29 StPO regelt den Grundsatz der Verfahrenseinheit. Danach werden Straftaten unter anderem gemeinsam verfolgt und beurteilt, wenn eine beschuldigte Person mehrere Straftaten verübt hat. Aus Kapazitätsgründen kann Esther Omlin keine weiteren Verfahren aus dem Kanton Graubünden übernehmen. Auf ihren Wunsch und in gegenseitiger Absprache wurde sie daher von ihren Aufgaben als ausserordentliche Staatsanwältin für den Kanton Graubünden entbunden.
Vor diesem Hintergrund hat die Staatsanwaltschaft Graubünden bei der Regierung beantragt, dass neu Dr. iur. Urs Sutter als ausserordentlicher Staatsanwalt eingesetzt wird. Die Regierung hat diesen Antrag gutgeheissen. Urs Sutter war von 2011 bis 2012 Assistent der Staatsanwaltschaft des Kantons Nidwalden und von 2014 bis 2015 Staatsanwalt des Kantons Obwalden. Er führte bereits für andere Kantone Mandate als ausserordentlicher Staatsanwalt.
Urs Sutter wird die bisherigen Abklärungen von Esther Omlin weiterführen. Zudem wird er alle bei der Staatsanwaltschaft Graubünden bereits hängigen Verfahren übernehmen, in welche Adam Quadroni involviert ist.
Quelle: Staatsanwaltschaft Graubünden
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