Polizei verfügt Meldeauflagen für zehn mutmassliche Gewalttäter aus der Fussball-Fanszene

Neben dem Strafverfahren wurden für die zehn aus der Untersuchungshaft entlassenen mutmasslichen FCZ-Fans verwaltungsrechtliche Massnahmen verfügt.

Die Staatsanwaltschaft und die Stadtpolizei Zürich teilten am 9. Januar 2019 mit, dass die Polizei zehn mutmassliche Gewalttäter aus der Fussballszene festgenommen hat.

Die Festnahmen standen im Zusammenhang mit einem gewalttätigen Angriff von mutmasslichen FCZ-Fans auf Anhänger des FC Bayer 04 Leverkusen am 25./26. Oktober 2018. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurden die zehn Festgenommenen in Untersuchungshaft gesetzt. Inzwischen sind alle wieder auf freiem Fuss – das Strafverfahren ist noch pendent. Unabhängig vom Strafverfahren wurden gegen die Beteiligten von der Kantonspolizei und der Stadtpolizei Zürich verwaltungsrechtliche Massnahmen nach dem Hooligan-Konkordat verfügt. Insbesondere sind Meldeauflagen mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren ausgesprochen worden. Eine Meldeauflage bedeutet, dass eine Person, die im Zusammenhang mit einem Fussballspiel gewalttätig in Erscheinung getreten ist, sich vor und nach jedem Spiel ihrer Mannschaft auf einem Polizeiposten ihres Wohnortes melden muss. Damit soll präventiv sichergestellt werden, dass sich die gewaltbereite Person zum jeweiligen Zeitpunkt nicht in Stadionnähe oder an polizeilich bekannten Brennpunkten aufhalten kann. Zudem beantragte die Stadtpolizei Zürich bei den Organisatoren der Spiele des FCZ gegen alle Beteiligten ein mehrjähriges Stadionverbot.

 

Quelle: Stadtpolizei Zürich

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